Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wenn man fristgerecht 3 Monate vor Elternzeitende (3 Jahre) schriftlich mitgeteilt hat, dass man nicht mehr Vollzeit, sondern nur Teilzeit arbeiten möchte und der AG Teilzeit ablehnt und man solle in Vollzeit anfangen in 3 Monaten, wenn nicht sollte man sofort kündigen, da man 3 Monate Kündigungsfrist habe. Begründung des AG`s: das Arbeitsvolumen ist so hoch, dass der Job nur in Vollzeit bewältigt werden kann. Man nun aber nicht kündigen, sondern Teilzeitarbeit nochmals einfordern bzw. einklagen will... Da spielt die Kündigungsfrist doch keine Rolle, wenn man der Ansicht ist TZ einklagen zu können, oder? Was ist da zu beachten? Danke für Ihre Hilfe.
Hallo, so sehe ich es auch! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn das Arbeitsvolumen so hoch ist, dann kann er ja problemlos zwei TZ -Kräfte einstellen ;-) Wieviele Arbeitnehmer hat der Betrieb denn ? Ab einer gewissen Größe MUSS er ganz ganz genau begründen, warum TZ nicht geht. Und da Du erst klagen kannst, wenn Du eine Absage bekommst ( also jetzt ) , hättest Du es ja auch nicht vorher machen können, daher ist die Kündigungsfrist egal. Meist einigt man sich vor Gericht aber wohl auf einen Vergleich.
Mitglied inaktiv
Ich habe alle Anforderungen erfüllt. Lange Jahre Mitarbeiterin, Betrieb hat über 15 Mitarbeiter, habe 3-Monate-Frist mit Teilzeitanfrage gemacht, usw...
Mitglied inaktiv
Dann würde ich weitere Schritte gehen und auf keinen Fall selbst kündigen. Im besten Fall zahlen sie Dir dann eine dicke Abfindung und Du kannst Dich neu orientieren. Wenn Du dort allerdings gerne wieder arbeiten möchtest, dann würde ich es nochmal über den Betriebsrat versuchen, die helfen auch weiter soviel ich weiss. Frau Bader weiss sicherlich besseren Rat, aber kündigen würde ich in keinem Fall.
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