Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit?

Frage: Teilzeit?

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Hallöchen, mal ne Frage. Ich bin noch im Erziehungsurlaub, habe auch danach Arbeit. Habe bei meinem Arbeitgeber vor der Geburt unseres Sohnes von 9-18 Uhr gearbeitet in verschiedenen Filialen (immer so um die 50km entfernte Filialen). 1. Muß er mich wieder nehmen? 2. Wenn ich nur auf Teilzeit gehen möchte, da die Kita nicht so lange offen hat, muß oder kann er das tun? 3. Nächstes Jahr im August sind die 2 Jahre vorbei. Wenn ich z.b. schon im Februar wieder arbeiten möchte, muß er drauf eingehen oder nicht? Mfg Mama Anke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Selbstverständlich 2.Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. 3. Voll? Nein. Eine Verkürzung des EU geht nur mit seiner Zustimmung! Gruß, NB


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