Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit - AG macht Probleme

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Teilzeit nach Elternzeit - AG macht Probleme

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ab dem 2.10.06 kehre ich zurück in die Arbeitswelt (1,5 J. Elternzeit). Letztes Jahr gab ich meinem AG einen schriftlichen TZ-Antrag (zunächst ohne feste Arb.-zeitenangabe). Mein Chef gab mir schriftl. zu verstehen: ... dem steht nichts im Weg und ist umsetztbar, solang keine betr. Belange.... (haben jetzt einen neuen chef/AG, was aber eigentl. nichts zur Sache tut). Vor ca. 5 Monaten habe ich noch einmal telef. abgeklärt (mit Personalchef), daß ich Teilzeit arbeiten möchte. Der Antrag liegt nun auch fristgerecht vor mit Angaben: 30 Std./Wo. von 8-14.30 Uhr. Es gab nun ein Gespräch mit Chef und Perso-leiter. Was gar nicht so gut lief. Vor der Schwangerschaft war ich als Versanddisponentin tätig (incl. Büro, Lager usw.). Als ich schwanger war (so im 3. Monat) wurde der Versand komplett nach Mainz verlegt und somit gab es meinen Posten nicht mehr. Allerdings mußte ich ohnehin zu diesem Zeitpunkt eine andere Tätigkeit bekommen, da ich nicht schwer heben oder gar Stapler fahren durfte. Also setzten sie mich in die Produktion auf "Schonplatz". Zwischendurch war ich noch Urlaubsvertretung im Einkauf. Jetzt zu meinem Anliegen bzgl. zum Gespräch: AG will mich wieder in die Produktion stecken (totaler berufl. Abstieg für mich), zu dem noch auf Schichtarbeit pochen (obwohl Teilzeitantrag) und er ist überhaupt nicht einverstanden mit der Arbeitszeit (die geht aber nicht anders, weil ich niemanden für die Kleine habe). So wie AG gesprochen hat, wissen sie noch nicht mal, wo sie mich in der Produktion einsetzen könnten. Im Büro hätte ich keine Chance, da sie niemanden einstellen dürften (haben aber jetzt für eine Kollegin die ein Jahr ausfällt - schwanger - jemanden eingestellt). Was soll ich nun tun? Das ist alles so verworren. Muß ich mich auf Produktion einlassen oder kann ich auf Büro o. ähnlich bestehen? Können sie mein Gehalt kürzen? Können sie mir Schichtarbeit aufzwingen? Müssen sie meine genannten Arbeitszeiten akzeptieren? Ich weiß im Moment echt nicht wie ich mich verhalten soll. Nächste Woche ist ein zweites Gespräch. Bitte helfen sie mir! Vielen lieben Dank und liebe Grüße, Ines


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fassen Sie die Frage allgemeiner und kürzer! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Dein Problem kommt mir sehr bekannt vor. Ich konnte mich ohne Anwalt leider nicht einigen, ich würde dir raten, dir auch einen zu suchen. Ich kann dir aber sagen: Sie können dein Gehalt nicht kürzen, nur den verringerten Stunden anpassen. Was hast du für eine Ausbildung? Die Stelle muss angemessen sein. Wenn du eine kaufm. Ausb. hast, musst du nicht "produzieren". Du kannst aber im Bereich der Produktion eingesetzt werden. Arbeitspläne, Arbeitsvorbereitung, Wareneingang oder sowas. vielleicht konnte ich dir helfen? Schöne Grüsse Lolly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...