Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader! Wenn der Antrag auf TZ, trotz aller Voraussetzungen, vom AG abgeleht wird, bleibt mir dann nur übrig diese einzuklagen? Und wenn ich die Klage gewinne, und er mich TZ besch. muss, dann ist doch bei der nächsten Gelegenheit mit einer KÜ, von Seiten des AG, zu rechnen!? Oder wird dann auf Aufhebung mit Abfindung (in welcher Höhe etwa) geklagt? (Sperrfrist vom AA?) Vielen Dank Doro
Liebe Doro, wenn Sie klagen, gibt es drei Möglichkeiten: -Sie schließen einen einvernehmlichen Vergleich + er zahlt eine Abfindung (freiwillig) - er gewinnt+ Sie sind raus - Sie gewinnen + bleiben, es besteht das Risiko, dass er Sie rausekelt Gruß, NB
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