Dansand10
Guten Tag Frau Bader . Ich habe zwei Kinder .und bin bis Januar 2025 in Elternzeit bei meinem Arbeiter . Ich arbeite im Einzelhandel Lebensmittel mit einem 30 Stunden Vertrag (vertretungskraft) . Nun muss ich ab Januar eine Teilzeit Beschäftigung aufnehmen da mein Mann kurz vor der Kurzarbeit steht und ich dann kein Elterngeld mehr beziehe . Da er aktuell nur Frühschicht macht kann ich auch erst ab 16 Uhr arbeiten da wir noch keine Betreuung für die Kinder haben . Nun ist meine Frage kann mein Arbeitgeber mir das verbieten noch eine andere Stelle anzunehmen ? Diese wäre dann auch nur für das eine Jahr befristet so das ich 2025 wieder zu meiner alten Arbeit zurück kehren kann . Bei meinen Arbeitgeber laut meinem Wissen kann ich keine 20 Stunden Woche arbeiten , das lässt die Planung nicht zu und wäre viel zu kompliziert.
Hallo, er darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen (zB Konkurrenzbetrieb) ablehnen, die ich im Einzelhandel schwerlich erkennen kann. Liebe Grüße NB
Ani123
Ich würde erstmal schriftlich beim AG mitteilen, dass ich ab den xx.xx.xxxx TZ in EZ mit X Wochenstunden tätig sein möchte. Die Wunscharbeitszeiten mit angeben. (Da sollten sie möglichst genau sein, denn in der Woche ab 16 Uhr schließt Samstagarbeit mit ein und je nachdem wie lange die Öffnungszeiten sind, z. B. wenn bis 23 Uhr, auch eine 6-Tage-Woche von 18/19-22 Uhr. Sie sollten da so konkret wie möglich sein, wie z. B. Mo.-Fr. von 16-20 Uhr.) Am besten schicken sie es per Einschreiben zu, damit sie nachweisen können, dass es angekommen ist. Ihr AG hat dann 4 Wochen Zeit um das abzulehnen. Das muss er begründen. Er kann auch nur Teile davon ablehnen, wie z. B. die Arbeitszeiten. Wenn sie nichts von ihm hören gilt ihr Antrag als angenommen und sie gehen am ersten Tag wie geschrieben dahin. Wenn er ablehnt suchen sie sich TZ in EZ bei anderem AG. Ihr Haupt-AG muss dem , wobei er das vermutlich machen wird, weil er selbst keine Stelle für sie hat. Stimmt er nicht zu muss er das begründen, was z. B. geht, wenn es die direkte Konkurrenz ist. Wie alt sind ihre Kinder? Sie sollten bei der Stadt/Gemeinde schriftlich mit Fristsetzung einen Antrag auf Zuweisung von Kitaplätzen stellen, mit Angabe von nötigen Betreuungszeiten, und bei Nicht-Zuteilung Schadensersatz androhen. Es kommt öfter vor, dass einem dann ein Platz zugewiesen wird. Es muss nicht die Wunsch-Kita sein und sie haben das Recht die Plätze abzulehnen. Wenn sie die Plätze ablehnen verfällt der Anspruch auf weitere Zuteilung. Eine reguläre Anmeldung ist weiterhin möglich. Somit hätten sie auch die Möglichkeit TZ in EZ beim Haupt-AG 30 Wochenstunden zu arbeiten, was für ihre Familie finanziell hilfreich sein kann.
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