Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

User-1724336213

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Guten Tag, mein Mann hat einen Teilzeit in Elternzeit Antrag gestellt, wo wir eine Arbeitsendzeit angegeben haben. Mein Mann hat grundsätzlich Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit. Bei der Teilzeit wäre er die letzte halbe Stunde von der Kernarbeitszeit nicht anwesend. Es gibt mehrere (direkte) Kollegen die in Teilzeit arbeiten und auch nicht die gesamte Kernarbeitszeit anwesend sind. Wir haben den Antrag fristgerecht 7 Wochen vor ET gestellt, und keine Rückmeldung bekommen. Nun soll er heute 6 Wochen nach Beginn der Teilzeit unterschreiben, dass es genehmigt ist, er aber die Kernarbeitzeit zwingend einhalten muss. Das ist für uns aber unmöglich, da ich in Spätschicht arbeite und uns dann jeden Tag eine halbe Stunde Betreuungszeit für unseren kleinen fehlt. Sind wir im Recht, da der Antrag nicht rechtzeitig abgelehnt wurde? Oder ist der AG im Recht, da es die Kerzeiten ja nun mal gibt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann der AG nicht. Da er das zu spät anbringt, gilt der Antrag als genehmigt und. Liebe Grüße NB


Ani123

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Der AG hat die Frist zur Ablehnung verpasst. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten--124794 Bei Kinder unter 3 Jahren muss TZ in EZ 7 Wochen vorher gemeldet werden. Es muss angegeben werden in welchem Zeitraum und wieviele Stunden es sein sollen. Es kann angegeben werden, wie die Arbeitszeit aufgeteilt werden soll. Ihr Mann hat genau das gemacht. Der AG hat 4 Wochen Zeit um das aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Macht er es nicht gilt der gestellte Antrag vom AN als genehmigt. Ihr Mann kann TZ in EZ so arbeiten, wie er es dort angegeben hat. Was ihr Mann nicht machen sollte ist einen TZ in EZ Vertrag zu unterschreiben, wo nicht die genauen Arbeitszeiten angegeben sind. In dem Fall kann der AG ihn frei einteilen. Somit sollte er den ihm vorgelegten Vertrag nicht unterschreiben. Macht er das stimmt er den Bedingungen darin zu und hat kein Anspruch mehr auf seinen gestellten Antrag. Um ganz sicher zu gehen sollte ihr Mann dem AG morgen schriftlich mitteilen, dass er den vorgelegten Vertrag nicht unterzeichnen wird, weil er vom gestellten Antrag abweicht. Er kann u. a. Auszüge aus der o. g. Seite mit aufführen (nicht vergessen die Internetseite von Auszügen mit anzugeben). Vielleicht findet er bei google auch noch mehr Seiten, die das bestätigen. Er sollte den AG bitten zeitnah einen neuen TZ in EZ Vertrag aufzusetzen, wo die genauen Arbeitszeiten mit drin stehen. Sollte der AG das nicht bis zum Beginn der TZ in EZ schaffen geht ihr Mann am 1. Tag so arbeiten wie er den Antrag gestellt hat. Ausnahme: Der AG schickt ihn nach Hause. Das sollte er sich schriftlich geben lassen, damit es nicht zu Minusstunden kommt. Am nächsten Tag ist er wieder da. Ihr Mann sollte genau darauf achten, dass es ein Zusatzvertrag ist, TZ in EZ, und der jetzige Vertrag während der Zeit ruht. Nicht, dass der AG versucht ihn auszutrixen und er nach der EZ ohne Job dasteht.


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