Ness34
Hallo Frau Bader, momentan bin ich in Elternzeit, arbeite aber bei meinem Arbeitgeber seit einiger Zeit reduziert. Vertraglich haben wir nichts verändert, auch keine Zusatzvereinbarung, nur Stunden reduziert auf der Lohnabrechnung. Meine Elternzeit endet im Monat 8 diesen Jahres. Mein Partner und ich möchten nun wieder schwanger werden. Da ich im medizinischen Bereich tätig bin, droht mir ein BV. Laut Elterngeldstelle steht mir dann mein Vollzeitgehalt zu im BV, da ich mich noch in Elternzeit befinde und wir keine vertragliche Veränderung schriftlich haben. Stimmt das? Wenn ja, was ist wenn ich erst im Juli oder August schwanger werde und ich es ihr erst kurz vor Ende meiner Elternzeit sage und sie mir dann erst wenn die Elternzeit abgelaufen ist ein BV austellt, weil es sich überschneidet? Hat meine Chefin Nachteile dadurch ? Und habe ich Nachteile? Ich hoffe Sie verstehen mein Fragen. Mfg
Hallo, diese Information ist schlichtweg falsch. Während der Elternzeit beruht das Beschäftigungsverhältnis, ein Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle. Wenn Sie Teilzeit arbeiten erhalten Sie im Beschäftigungsverbot Ihren Teilzeitlohn. Wenn Ihre Arbeitgeberin die Stundenzahl jetzt wieder heraufsetzt, damit Ihr Mutterschaftslohn höher ist, kann dies als Betrug zu Ungunsten der Krankenkasse gewertet werden, die das zahlt. Im übrigen betreuen Sie ja noch das erste Kind, Sie stehen dem Arbeitgeber ja gar nicht zur Verfügung. Dieser hätte nämlich die Pflicht, zunächst einmal zu prüfen, ob er Sie umsetzen kann. Diese Arbeit könnten Sie ja gar nicht ausüben. Liebe Grüße NB
Dojii
Damit du im BV das Vollzeitgehalt bekommen kannst, muss dein Kind aber auch so betreut sein (nicht durch dich natürlich), dass du Vollzeit arbeiten gehen könntest. Du bekommst im BV nur so viel Gehalt, wie du auch arbeiten könntest, wenn du kein BV hättest. Ist dein Kind nur teilzeitbetreut, bekommst du auch nur Teilzeitgehalt im BV.
Ness34
@doji Danke für deine nette Antwort. Ich bin aber noch in Elternzeit...... Die ganzen Schwangerschaftsberater sagen das die teilzeitbeschäftigung dann quasi erlischt mit der Schwangerschaft und deer alte Vertrag wieder greift. Zumal wir ja eh keine schriftliche Änderung getroffen haben und mein alter Vertrag unberührt ist. Vielleicht würde ich ja Vollzeit arbeiten gehen nach der Elternzeit und mein Kind Vollzeit betreuen lassen, aber ich schicke es doch nicht in Vollzeit Betreuung, wenn ich aufgrund eines BV daheim bleiben muss. Und da wir uns nun ein Baby wünschen, würde es so oder so ein BV geben, davon kann ich ausgehen. Komische Regelungen ich verstehe bald gar nichts mehr, ich möchte einfach nur nichts herrschenken oder einen Fehler aus Unwissenheit machen um mich dann im Nachhinein zu ärgern.. Bin gespannt was Frau Bader dazu sagt
Suomi
So lange Du in EZ bist, wirst Du bei einem BV nur das TZ Gehalt bekommen. Um das VZ Gehalt zu erhalten, müsstest Du ja die EZ vorzeitig beenden. Und es ist nicht rechtlich nicht erlaubt, eine EZ vorzeitig zu Beenden nur um ins BV zu gehen. Als Schwangere sollte man weder schlechter noch besser gestellt werden als ohne Schwangerschaft. Und Du würdest Du besser bestellt werden, wenn Du nur wegen dem.BV die EZ beenden könntest. Was die Elterngeldstelle damit zu tun hat, ist mir aber eh nicht klar. Bekommst Du noch Elterngeld?
Ness34
Danke für deine Antwort:-) Meine Elternzeit läuft bald aus im August diesen Jahres. Vermutlich wenn alles klappt, bin ich aber noch in der Elternzeit wenn ich schwanger werde. Wir legen bald los. Schätze mal das wird sich überschneiden, die Bekanntmachung und das BV. Aber das liegt nicht in meiner Hand. Naja, die haben das halt zu mir gesagt, dass es gesetzlich so ist, wenn man in der elternzeit teilzeit arbeitet und dann schwanger wird, vorausgesetzt man hat keine vertragliche Änderungen/oder dann eine Zusatzvereinbarung zur teilzeit in elternzeit, dass dann dieses teilzeitabkommen erlischt und der alte vertrag gilt. Aber NUR wenn man ins BV kommt. Ich finde das ja schon krass, aber wenn es so ist, dann würde ich das gerne zu 100% wissen und würde das dann meiner Chefin erklären.... Sie würde bestimmt auch nix her schenken. Und soviel ich weiß bekommt sie das BV zurück erstattet... Aber trotzdem kommt man sich doof vor. Und wenn es nicht klappt dann ist es eh egal dann waren alle fragen umsonst :-) Nein, schon bekomme schon lange kein Elterngeld mehr.
roza_soza
Überleg nur gut was du tust, falls du doch nicht so schnell schwanger wirst oder du eine Fehlgeburt hast. Dann musst du nämlich Vollzeit wieder arbeiten, eine Kinderbetreuungsmöglichkeit solltest du also schon in der Hinterhand haben. Auch falls du z.B. aufgrund von Komplikationen liegen musst.
zweizwerge
Hallo Ness, ich hoffe, Du es steht in Deinem schriftlichen Arbeitsvertrag drin, dass Änderungen nur schriftlich möglich sind. Ansonsten solltest Du vorab noch mit Deiner Chefin klären, dass Ihr Euch auch einig seid, dass die reduzierten Stunden nur für die Elternzeit gelten sollen. Grundsätzlich kann ein Arbeitsverttrag ja auch mündlich geschlossen und/oder geändert werden... Zu den anderen Aspekten haben die anderen ja schon richtig geschrieben. Viel Glück beim schwanger werden!
WonderWoman
es nützt dir nichts wenn dein alter arbeitsvertrag wieder "zieht" denn der ruht ja während der ez. dann wärst du also wieder in ez ganz ohne einkommen.
MamaausM2
Als wenn Frau Bader eine Anleitung zum Sozialbetrug gibt Eine Verkürzung der ez bedarf immer der Zustimmung des AG, warum sollte dies tun, wenn die KK dann später deinen Lohn nicht ersetzt.
Neverland
Deshalb lässt man sich nicht rechtlichen bei der EG-Kasse beraten. Nicht zu Dingen, die gar nicht in deren Kompetenzbeteich liegt. Das was man di dort so gesagt hat, ist völlig falsch.
Frage bei der EG-Kasse zum Thema Elterngeld, bei der Autowerkstatt wenn der Wagen kaputt ist und Ärzte bei gesundheitlichen Problem. Aber nicht den Mechaniker, wenn es um einen Beinbruch geht
Ness34
Erst mal vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. Also erst mal eins Vorweg, ich plane mit Sicherheit keinen Sozialbetrug. Sondern gehe dem nach, was man mir gesagt hat, um herauszufinden was mir zusteht. Ausserdem möchte ich keine Elternzeit verkürzen!!! Denn. - ich wiederhole - meine jetzige Elternzeit endet wie erwähnt im August. Und da wir bald los legen und es sein könnte, dass die Schwangerschaft noch in die Elternzeit fällt, wollte ich einfach nur wissen was mir vom Berufsverbot her zu steht. Und ausserdem weiß keiner wie schnell wir schwanger werden. Unabhängig ob es klappt oder nicht, oder ob Fehlgeburt oder nicht... Ich muss es im Betrieb sofort kommunizieren wenn ich schwanger bin, letztes mal war ich in der 4. Ss Woche, der Test hats geradeso angezeigt. Mein Vertrag interessiert meine Arbeitgeberin nicht. Und sie weiß, denke ich, auch nicht das ich mich noch in Elternzeit befinde, ich hab es zwar gesagt, aber sowas registriert sie nicht. Deshalb kümmere ICH mich darum was rechtlich stimmt und was nicht. Weil es sonst keiner tut. Und die Infos habe ich zum einen von der Elterngeldstelle und zum anderen von einer Schwangerenberatung rund ums finanzielle. Vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und natürlich nimmt man das was einem zusteht, wer macht das bitte nicht ??? Ganz ehrlich, wenn man mir sagt ich bekomm Vollzeitgehalt im BV sag ich bestimmt nicht, "nein danke mir reicht auch das Teilzeit. " Und mit dem Elterngeld hat das alles gar nichts zu tun, da bekomm ich den Mindestsatz. Ich warte darauf was Frau Bader zu sagen hat.
MamaausM2
Dein Problem ist aber, dass die Krankenkasse das BV anzweifeln kann. Es ist nun Mal eine Grauzone. Es ist nicht erlaubt, die Elternzeit zu beenden um in ein bezahltes Vollzeit BV zu wechseln.
Ness34
Ich beende aber nicht die Elternzeit vorzeitig um in ein BV zu wechseln. Ich weiß nicht wie du darauf kommst? Denn die Elternzeit wird vom Staat beendet, da meine 3 jahre vorbei sind. Also automatisch. Und ich bin in meiner Elternzeit berufstätig seit einiger Zeit. Und das BV wird nicht angezweifelt da ich in einer Zahnarztpraxis am Patienten arbeite und es keine andere Möglichkeit gibt mich dort zu beschäftigen.
SumSum076
Mal mit anderen Worten.... "momentan bin ich in Elternzeit, arbeite aber bei meinem Arbeitgeber seit einiger Zeit reduziert." = du machst Teilzeit in Elternzeit. "Mein Partner und ich möchten nun wieder schwanger werden. Da ich im medizinischen Bereich tätig bin, droht mir ein BV." Mal angenommen, du würdest im Juni positiv testen.... und würdest ein BV bekommen. In dem Fall würdest du ab Juni den BV-"Lohn" in Höhe deines Teilzeitgehaltes bekommen. Denn die mündliche Vereinbarung, nach der du seit einer Zeit arbeitest und bezahlt wirst, gilt auch ohne "was Schriftliches" Anders ausgedrückt: Nein, du gehst nicht auf deinen Vollzeitvertrag zurück und bekommst auch kein Vollzeit-BV-Lohn. Das ändert sich erst, wenn deine Elternzeit im August endet. Dann gehst du auf den Vollzeitvertrag zurück und bekommst ab dem Tag Vollzeit-BV-Lohn. Wenn du nix Schriftliches hast... hat dein Arbeitgeber auch noch diese Möglichkeiten: - Sobald du einen positiven Test vorzeigst, vergisst er, dass du in TZ gearbeitet hast und schickt dich in reine Elternzeit zurück (= gar kein BV und gar kein BV-Lohn) - Im August vergisst der Arbeitgeber, dass die Teilzeit auf die Elternzeit begrenzt gewesen sein soll und behauptet, du seist nur noch in TZ angestellt. "Laut Elterngeldstelle steht mir dann mein Vollzeitgehalt zu im BV, da ich mich noch in Elternzeit befinde und wir keine vertragliche Veränderung schriftlich haben. Stimmt das?" Nein Was hast du denn schriftlich? Ich nehme an, du hast schriftlich, dass du bis August in Elternzeit bist. Dann steht dir bei einer Schwangerschaft in Elternzeit gar nix zu. Nichtmal ein BV. Die Elternzeit endet nicht mit einer erneuten Schwangerschaft! Daher auch keine Rückkehr zum Vollzeitvertrag. Es wäre also gut, könntest du nachweisen, dass du während der EZ Teilzeit gearbeitet hast. Nur wenn du das kannst, kannst du auch ein BV und damit BV-Lohn bekommen. Was ist die Elterngeldstelle gemeint haben könnte, ist der Fall, dass deine Elternzeit noch lange geht und bis in den neuen Mutterschutz reicht. Denn man mit Beginn des neuen Mutterschutz (nur die 6 Wochen vor der Geburt) die laufende Elternzeit beenden. Und in diesem Fall fällt man zurück auf den alten Vollzeitvertrag und bekommt Vollzeit-Mutterschaftsgeld. (sofern man die Verträge/Abmachungen richtig gestaltet hat). "was ist wenn ich erst im Juli oder August schwanger werde und ich es ihr erst kurz vor Ende meiner Elternzeit sage und sie mir dann erst wenn die Elternzeit abgelaufen ist ein BV austellt, weil es sich überschneidet?" Sofern du wirklich eine Teilzeit-Vereinbarung mit der Begrenzung auf die Elternzeit hast, dann müsstest du ja ab August wieder Vollzeit arbeiten. Sollte dir im Falle der Schangerschaft ein BV ausgestellt werden, würdest du ab Ende der Elternzeit Vollzeit-BV-Lohn bekommen.
Ness34
Hallo SumSum76 Danke für deine Antwort Genau ich arbeite Teilzeit in Elternzeit, dass weiß ich. Ich wollte auch eine Zusatzvereinbarung machen zur teilzeit in elternzeit, aber meine Arbeitgeberin hat nicht gewusst was das ist und es ging dann unter. Im Vertrag steht, daß Änderungen nur schriftlich gelten, hab nachgeschaut. Genauso hat man es mir gesagt wie du es geschildert hast. Ja wenn ich im Juni schwanger werde bekomme ich natürlich meinen TZ Lohn, das habe ich auch so verstanden. Erst ab August wie du sagst, eben ab Ende der Elternzeit. Ich denke nicht das meine Chefin mich in elternzeit schickt. Aber auch das steht in den Sternen. Ich lass mich überraschen wann es klappt und wie es dann abläuft und ob ich dann überhaupt den Mut habe zu sagen, dass ich Vollzeit BV Gehalt bekomme würde. Das ist ja auch nochmal so ne Sache....
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