Stella0606
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht und war dort vorher bereits teilzeitbeschäftigt (24 Std.). Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre Auszahlung beantragt. Nun möchte ich gerne doch schon nach 13 Monaten wieder Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten und habe dazu ein paar Fragen: 1. Wenn ich mit meinem AG eine Zusatzvereinbarung für Teilzeit in der EZ mache (alter Vertrag würde ruhen), habe ich dann trotzdem noch den Kündigungsschutz, der während der Elternzeit gilt ? 2. Die Stunden wären die gleichen wie vor meiner Elternzeit (24 Std.) - ist dann eine Zusatzvereinbarung überhaupt möglich oder muss es zwingend eine Veränderung zu dem Grundvertrag geben (also z.B. 20 statt 24 für die restliche Dauer der EZ) ? 3. Das restliche Elterngeld (aus dem 2. Jahr, da hälftige Auszahlung) sollte ich mir vor Arbeitsbeginn von der Elterngeldstelle auszahlen lassen um Gehaltsverlust zu vermeiden, richtig ? Oder gibt es hier noch etwas zu beachten ? Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Mühe! Viele Grüße Stella0606
Hallo, 1. Ja 2. Ist möglich 3. Ja, das macht Sinn Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du die alten Vertragsstunden wieder erfüllst, wäre zu überlegen, ob du die EZ mit Zustimmung deines AG abbrichst und dir die Zeit für später aufhebst. Kündigungsschutz wäre dann zwar weg - aber hast du eine Befürchtung in diese Richtung? Ansonsten jetzt eine Auszahlung des restlichen EG beantragen, EZ beenden und der alte Vertrag lebt wieder auf.
Stella0606
Super, danke schon einmal für die Info :) Ja, ich würde die Elternzeit gerne noch weiterlaufen lassen und TZ in EZ arbeiten, da ich die Elternzeit auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchte. Das mit der restlichen Auszahlung des Elterngeldes vor Arbeitsbeginn wäre dann aber auch kein Problem, oder ?
KielSprotte
Ganz ehrlich: dein Kind scheint gerade einmal 13 Monate alt zu sein. Du kannst die zwei verbleibenden Jahre bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen - und da niemand 7 Jahre in die Zukunft schauen kann.....warum nicht aufsparen? Wenn du sie brauchst hast du sie, wenn nicht, verfallen sie eben. Denn jetzt würde das 2. Jahr ja quasi auch "verfallen", da du deinem alten Vertrag (der dann zwar ruht) wieder erfüllen würdest.....?!
Neverland
Ich würde auch TZ in der EZ machen. Niemand weiß wie es klappt, da lieber dann in EZ bleiben. Ihr bleibt auch noch ein Jahr das sie später nehmen kann. Vielleicht kommt noch ein Kind oder mehr oder sie kann sogar später Brückenteilzeit arbeiten. Ohne Zustimmung des AG kann sie die EZ auch nicht vorzeitig beenden. Dein Rat wirkt deshalb unseriös, er bringt der Userin keine Vorteile, sehr wohl aber Nachteile.
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