Butterblume876
Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit und habe bei meinem Arbeitgeber bereits zusammen mit meinem Elternzeitantrag einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit gestellt. Die Elternzeit läuft bis 2027 (6 Jahre, da Zwillinge), die Elternteilzeit soll ab 01.09.22 starten. Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass eine Elternteilzeit auf meiner bisherigen Stelle nicht möglich ist, da meine Elternzeitvertretung einen "unbefristeten Vertrag für die Dauer meiner Elternzeit" hat (die ja 6 J. beträgt). Ich hatte meinem AG allerdings schon zusammen mit meinem Antrag auf EZ mitgeteilt, ab September 2022 wieder TZ während der EZ arbeiten zu wollen. Das ist der frühestmögliche Termin. Früher hätte ich es ja rechtlich bindend gar nicht mitteilen können. Unabhängig davon hatte ich es auch vorab so kommuniziert, sogar vor der Geburt meiner Kinder einen Entwurf geschickt. Kann dieser Vertrag, der von meinem AG offensichtlich wissentlich oder unwissentlich falsch ausgestellt wurde, dazu führen, dass ich meinen Anspruch auf Elternteilzeit verliere? Man bietet mir nun eine "Ersatzstelle" an, die mehrere Entgeltgruppen unter meiner bisherigen liegt. Bin ich wirklich gezwungen, diese Stelle anzunehmen, weil mein AG offensichtlich einen Fehler gemacht hat? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße
Hallo, Frage 1: Besteht ein Anspruch auf TZ in EZ? Ja, wenn der Betrieb mind. 15 AN hat und keine dringenden wirtschaftlichen Gründe entgegenstehen, § 15 Abs. 5 BEEG Hier stellt sich schon die Frage, ob die Neueinstellung einen wichtigen wirtschaftlichen Grund darstellt oder er die Stelle hätte freihalten müssen. Letzteres sehe ich nicht so. Zum einen weiß man nicht, ob die Stelle teilbar ist und zum anderen sehe ich es als fraglich an, ob er sie in Teilen freihalten musste. Das ist ja kaum umsetzbar, denn dann hätte er ja die neuen Mitarbeiter erst in VZ und bei Ihrer Rückkehr in TZ beschäftigen müssen. Frage 2: Was für ein Anspruch besteht? - 15 - 30/ 32 Std. - § 15 Abs. 5 Sätze 1, 2 BEEG sehen vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst auf "Antrag" des Arbeitnehmers hin innerhalb von 4 Wochen ab dieser Geltendmachung des Teilzeitwunschs über die "Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung" eine Einigung versuchen sollen. In erster Linie sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer also über sämtliche Modalitäten der gewünschten Elternzeitteilzeitarbeit auf dem Verhandlungsweg einig werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der eigentliche Vertrag ruht. Liebe Grüße NB
Suomi
Während der TZ in EZ hat man nicht den Anspruch auf die gleiche Stelle wie vor der Geburt, sondern auf eine gleichwertige Stelle. D.h. der AG kann einem auch eine andere Stelle anbieten als die vor der Geburt.
Butterblume876
Hallo Suomi, Ja, das ist mir bewusst. Allerdings ist derzeit keine gleichwertige Stelle frei. Deshalb bietet man mir jetzt die deutlich schlechter bezahlte Stelle an mit dem Hinweis "Entweder diese Stelle oder wir müssen deinen Antrag leider anlehnen, weil die EZ-Vertretung einen Vertrag für deine komplette Elternzeit hat". Das scheint mir doch alles etwas fragwürdig zu sein.
Wurzelwurm
Er darf dich nicht schlechter bezahlen, aber dir wohl eine niedere Stelle geben. Aber wenn er es ablehnt, dann kannst du doch ALG1 beantragen und dir in Ruhe für die EZ woanders eine Arbeit suchen, daher würde ich das ganz entspannt sehen an deiner Stelle.
mellomania
Man hat NACH der ez Anspruch auf seine oder gleichwertig in der ez gilt der Anspruch aber doch nicht? Es gibt Stellen die tz gar nicht gehen. In der ez kann man daher sehr wohl eine andere schlechter bezahlte stelle angeboten bekommen oder nicht? Auch wenn ste tz in ez möchte darf der AG doch Eibe Personen auf genau ihre Stelle setzen für die Dauer der ez? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege. In der ez ist alles Verhandlung und der AG kann natürlich sagen, entweder die andre oder nix.
Mitglied inaktiv
Ähmmmm der AG kann natürlich auf deine Stelle jemanden unbefristet einstellen. Wichtig ist nur, dass er dir NACH der Elternzeit deine Position oder eine gleichwertige gibt. Jetzt während der ez ist alles Verhandlungssache. Ich bin so auch eingestellt worden, unbefristet als Springer erst als EZ Vertretung für jmd aus der Personalabteilung und was war nach der Elternzeit: die Dame kam nur Teilzeit zurück..
mellomania
Liege ich also doch richtig, dass in der ez keinesfalls ein Anspruch auf die eigene oder vergleichbare Stelle besteht, hatte mich schon gefragt ob es da was neues gibt. Ist ja gar nicht umsetzbar (s.o.)
Bone
Du schreibst nicht wann genau du den Antrag gestellt hast und wann die Ablehnung kam. Dein AG muss innerhalb bestimmter Fristen die Ablehnung begründen. Ob diese bei dir eingehalten wurde, kannst du hier lesen: https://www.elterngeld.de/teilzeit-in-der-elternzeit-arbeiten/#:~:text=M%C3%B6chtest%20du%20in%20deiner%20Elternzeit%20in%20Teilzeit%20arbeiten%2C,der%20Teilzeit%20vom%203.%20Geburtstag%20bis%20zum%208. Das Gerichtsurteil dazu dürfte für dich auch interessant sein.
Bone
Ihr irrt beide. Die Userin muss sich nicht abspeisen lassen. Der AG wusste vom TZ-Wunsch, er hätte das berücksichtigen müssen. Die Userin hat alles richtig gemacht, nicht ihr Problem das der AG so wenig Ahnung hat.
Mitglied inaktiv
Nicht das ich wüsste. Klar ist der AG angehalten das zu prüfen. Bei uns in der Produktion könnten die Stellen gar nicht auf z.b. 3 h am Tag geteilt werden. Klar 1 ganzer Tag ginge schon wäre dann aber nicht die gleiche Position. Wer soll dann die anderen Tage kommen. Im Verkauf erteilen wir auch meist eine Absage, wenn die dame nicht wenigstens einen Samstag schaffen kommen will.
Mitglied inaktiv
Ich schrieb ja auch nicht, dass die AP sich abspeisen lassen soll. Manche Stellen lassen sich halt nicht teilen. Sollte der AG jetzt die Vertretung erst Vollzeit einstellen und dann wenn die AP ihre Teilzeit antritt drum rum arbeiten?
Bone
Deine Antwort ging komplett am Thema vorbei. Der AG lehnt nicht ab mit der Begründung die Stelle ist in TZ nicht zu besetzen. Sondern er lehnt ab, weil er unbefristet jemanden eingestellt hat. Unbefristet bedeutet, die ist auch nach den 6 Jahren noch da und spätestens dann hätte der AG die Fragende und die neue Arbeitskraft. Glaubst du ernsthaft, dann setzt er die Neue woanders hin?
mellomania
Er bietet ihr aber eine andere Stelle an. Und das ist korrekt. Sie hat keinen!!!! Anspruch ihre Stelle oder eine vergleichbare in tz unter gleichen Bedingungen zu erhalten. Er kann ihr irgendwas anbieten. Auch die Zeiten die sie möchte muss er keinesfalls so akzeptieren. Das meinte ich mit Verhandlungssache Nach der ez sieht das anders aus. Da hat sie Anrecht auf ihre Stelle oder eine vergleichbare mit Konditionen wie davor, also vz. Wenn Sie das nicht erfüllen kann, wieder Verhandlungssache. So mein Verständnis
Mitglied inaktiv
6 Jahre befristet als ez Vertretung ist ja auch nicht erlaubt.
KielSprotte
Natürlich geht das - sachliche Befristung als Elternzeitvertretung für Herrn/Frau Müller/Meier/Schulze - kein Problem, danach dann EZ-Vertretung befristet für die Dauer der EZ von Frau Schmidt, danach Krankheitsvertretung für Herrn Hansen - dann kann ewig so gehen
Wurzelwurm
@Mello Ich hab es so verstanden, dass die TE schon mit der Anmeldung der EZ die Teilzeit in EZ beantragt hat und dies hat der AG ja scheinbar 2021 erstmal so genehmigt. Daher war meine Auffassung, dass er eben nicht einfach eine x beliebige Stelle, die schlechter bezahlt ist jetzt so einfach anbieten kann.
Mitglied inaktiv
Anbieten kann er es ihr schon. Aber sie muss sich ja nicht schlechter bezahlen lassen. In ez ist das ja Verhandlung Sache. Die Frage ist ja ob der Arbeitsplatz der AP überhaupt in Teilzeit möglich ist. Der AG lehnt das ja mit Begründung: ich habe Ersatz unbefristet eingestellt
Mitglied inaktiv
Anbieten kann er es ihr schon. Aber sie muss sich ja nicht schlechter bezahlen lassen. In ez ist das ja Verhandlung Sache. Die Frage ist ja ob der Arbeitsplatz der AP überhaupt in Teilzeit möglich ist. Der AG lehnt das ja mit Begründung: ich habe Ersatz unbefristet eingestellt
mellomania
Die Entscheidung ob ihr Platz in tz möglich ist, trifft ja alleine der AG. Betriebliche Gründe. Das muss er nicht mal darlegen. Wenn es für ihn besser ist, vz jemanden einzustellen für die Dauer der ez dann ist das so. Dagegen tun kann die AP nix, da sie eben kein Recht auf genau ihre Stelle in tz hat.
cube
Du schreibst, mit dem Antrag auf EZ die TZ in EZ mitgeteilt - schriftlich und mit den Angaben von Arbeitszeit, Postion etc? Oder nur mitgeteilt, dass man TZ arbeiten möchte - aber ohne genaue Angabe, ab wann, wie lange etc? Oder nur mündlich? Eine rein mündliche Mitteilung über TZ in EZ ist ohne ordentlichen schriftlichen Antrag nicht relevant. Wenn du einen ordentlichen schriftlichen Antrag gestellt hast, dann muss der AG den innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen. Ansonsten gilt der Antrag als angenommen wie gestellt. Hast du da aber nichts genaues angegeben, ist der Spielraum für den AG halt auch recht groß und er kann deine nachträglichen Forderungen/Angaben dann auch mit betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen. Werden AG & MA sich nicht einig bzw. der AG lehnt ab, kann der MA in EZ bei einem anderen AG arbeiten.
Bone
Wenn man keine Ahnung hat sollte man lieber die Finger still halten. An den falschen Aussagen ändert man auch nichts, wenn man schreit. Der AG muss begründen warum TZ in EZ nicht möglich ist. Hat er nicht gemacht. Er begründet, er kann der Userin ihren Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren nicht bieten, weil er jemand anders dafür eingestellt hat. Was er nicht hätte machen dürfen. Den die Userin hätte nach dem Mutterschtzt wieder in VZ einsteigen können. Sie hat dagegen EZ genommen und in der Mitteilung dem AG die TZ mitgeteilt. Damit wusste er, daß er für diese Stelle niemand in VZ einstellen darf. Er hat dem nicht mal fristgerecht widersprochen. Das Gesetz sagt auch klar aus, daß der Userin keine Nachteile durch die TZ in der EZ entstehen dürfen. Sie kann sich auf etwas anderes einlassen, muss es aber nicht. Pech des AG, wenn er ähnlich wenig Fachwissen hat wie Du.
Butterblume876
ZUSATZ: Ich hatte die Elternteilzeit zusammen mit meiner Mitteilung über die Inanspruchnahme meiner Elternzeit schriftlich direkt nach der Geburt beantragt. Diesen Antrag hat mein AG fristgerecht innerhalb der 4-wöchigen Frist abgelehnt mit der Begründung, meine Stelle wäre nicht teilbar. Außerdem war mein Antrag nicht präzise genug formuliert. Ich hatte 15-20 Std./Woche beantragt. Mir wurde im Ablehnungsschreiben mitgeteilt, ich solle zu gegebener Zeit einen genauen Antrag nachreichen. Das ist bisher noch nicht geschehen, da ich mich natürlich mit meinem AG einigen möchte und vorab gerne alles besprochen hätte, um nicht wieder eine Ablehnung zu kassieren. Liebe Grüße
mellomania
Jetzt mach mal halbtags bone. Der AG stellt jemanden für die Dauer der ez vz ein. Das darf er doch. Wenn für ihn die Stelle nicht teilbar ist? Man hat in der ez kein Anrecht auf seine Stelle in tz. Das wäre mir neu! Man hat, wenn der Betrieb groß genug ist, ein anrecht auf irgendeine tz. Verhandlung! Man hat auch kein Anrecht auf bestimmte Zeiten. Auch das kann der AG vorgegeben Wenn kein Konsens gefunden wird kannst ja woanders arbeiten.
cube
Damit hat er organisatorische/betriebliche Gründe geltend gemacht, weswegen deine Stelle in TZ nicht geht. Das hat nichts mit der neuen MA zu tun, die er bei 6 Jahren EZ natürlich Vollzeit eingestellt hat. Denn du könntest die TZ in EZ ja auch jederzeit wieder kündigen und dann stünde er doof da (neben der Tatsache, dass er die Stelle nicht für teilbar auf 2 MA´s hält). Dein AG hat dir nun aber ein Gegenangebot gemacht - er ist also durchaus Willens, dich TZ arbeiten zu lassen. Das Angebot kannst du annehmen, musst aber nicht. Im Zweifel kannst du dann bei einem anderen AG in TZ während EZ arbeiten. Ich würde halt noch mal mit ihm sprechen und ggf. einen neuen Antrag einreichen - aber uneingeschränktes Anrecht auf deine Stelle in TZ/EZ hast du nicht.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...