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Liebe Frau Bader, ich arbeite bei meinem AG Teilzeit im Rahmen der Teilzeit in der Elternzeit. Nun bekommen wir ein neues Baby, nach dessen Geburt ich wieder auf Teilzeit in der Elternzeit arbeiten möchte, allerdings möchte ich neue Elternzeit anmelden, um nochmals drei volle Jahre zu haben. Die Frist von 8 Wochen kenne ich ja bereits. KANN DER AG DIE TEILZEIT IN DER NEUEN ELTERNZEIT ABLEHNEN ODER MUSS ER ZUSTIMMEN??????????????? WAS PASSIERT MIT DER BESTEHENDEN TEILZEIT IN DER ELTERNZEIT?? (firmenmässig hat sich nichts geänder) Da mein AG nichts auslässt um mich zu ärgern, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.
Hallo, beantragen Sie neuen EU und stellen Sie dabei klar, dass Sie ununterbrochen weiter TZ arbeiten wollen. Das kann er nicht ablehnen. Gruß, NB
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