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Hallo Frau Bader, ich mehrere Fragen und es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen und diese beantworten könnten. Mein Mann und ich sind beide Arbeitnehmer in Vollzeit und erwarten am 03.10.16 unser erstes Kind. Wir würden gerne das kombinierte Elterngeld von max. 14 Monate (10 ich + 4 Mann) in Anspruch nehmen. Fragen: 1.) Ist es für mich möglich, 2 Jahre Elternzeit zu beanspruchen und davon die ersten 10 Monate vollen Elterngeldbezug zu erhalten? 2.) Kann mein Mann nur für die Monate 11., 12., 13. & 14. Elternzeit beantragen und in dieser Zeit den vollen Elterngeldbezug erhalten? 3.) Ich möchte ab dem 11. Monat wieder Teilzeit (30h) arbeiten. Wie sieht es hier finanziell aus? Erhalte ich ganz normal meinen Lohn (natürlich 30h anteilig), obwohl mein Mann in dieser Zeit volles Elterngeld erhält? Immerhin erhalte ich das Elterngeld nicht mehr. Oder wird das Elterngeld meines Mannes in den 4 Monaten (11.-14.) mit meinem Gehalt aus 30h verrechnet? 4.) Wie würde es finanziell bei mir aussehen ab dem 15. Monat, wo ich in Teilzeit arbeite und mein Mein kein Eltergeld bezieht und nicht mehr in Elternzeit ist? Bekomme ich ab hier (15.) wenigstens mein normales Gehalt (30h) und wir beide kein Elterngeld mehr? 5.) Wann ist die Elternzeit genau rum, wenn ich sie für 2 Jahre beantrage und mein Mann wie geschildet sich 4 Monate daran beteiligt? Nach dem 24. Monat oder erst nach dem 26. Monat? 6.) Nach Beendigung der Elternzeit möchte ich wieder Vollzeit arbeiten gehen. Doch was ist, wenn ich während der Elternzeit, wo ich Teilzeit arbeiten gehe, wieder schwanger werde und der Mutterschutz aber erst beginnt, wenn ich zum Beispiel bereits 4 Monate wieder in Vollzeit gearbeitet habe. Wie berechnet sich dann mein neues Elterngeld. Welche 12 letzten Monatsgehälter werden zur Durchschnitts Berechnung herangezogen? Werden auch die aus der Elternzeit, wo ich in Teilzeit gearbeitet habe zur Berechnung herangezogen oder die "neuen" Vollzeit Gehälter nach meiner Elternzeit + die "alten" Vollzeit Gehälter vor meinem Mutterschutz aus der ersten Schwangerschaft? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für die Beantwortung meiner Fragen!
Hallo, 1. Die ersten beiden Monate erhalten Sie MG, das wird auf das EG angerechnet, deshalb bekommen Sie gar kein EG. Ehepaare erhalten also im Ergebnis zusammen nur zwölf Monate Elterngeld. 2. Ja 3. Nein, da wird nichts verrechnet 4. Ja natürlich 5. Jeder nimmt die Elternzeit für sich. Wenn Sie für zwei Jahre Elternzeit beantragen, endet sie am zweiten Geburtstag des Kindes 6. Auch die Teilzeitgehälter Liebe Grüße NB
SumSum076
1) Ja 2) Ja 3) Ja, Nein, Elterngeld deines Mannes wird nicht mit dem Elterngeld von dir verrechnet. (Warum nehmt ihr nicht auch die Partnerschaftsmonate?) 4) In der Konstellation bekommt ihr ab LM 15 wieder sein Vollzeit-Gehalt und eben dein Teilzeit-Gehalt. 5) Wie du möchtest! Du kannst die EZ für 2 Lebensjahre nehmen (2. Geburtstag ist dann der 1. Arbeitstag) Du kannst aber auch den Montag nach dem Geburtstag nehmen. Oder den nächsten 10. oder den ........welches Datum auch immer! Welche Elternzeit "verbraucht" ist, errechnet sich ab Geburt. 6) Da du in der Konstellation ab LM 11 kein Elterngeld mehr bekommst, zählt das Einkommen ab LM 11. Liegen zwischen LM 11 und dem neuen Mutterschutz weniger als 12 Monate, dann kommen zur Berechnung noch Monate von vor dem 1. Kind hinzu. Liegen zwischen LM 11 und neuem Mutterschutz mehr als 12 Monate, dann zählen die 12 Monate vor dem neuen MuSchu. Gruß Sabine
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