zukiii
Hallo Frau Bader, ich mehrere Fragen und es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen und diese beantworten könnten. Mein Mann und ich sind beide Arbeitnehmer in Vollzeit und erwarten am 03.10.16 unser erstes Kind. Wir würden gerne das kombinierte Elterngeld von max. 14 Monate (10 ich + 4 Mann) in Anspruch nehmen. Fragen: 1.) Ist es für mich möglich, 2 Jahre Elternzeit zu beanspruchen und davon die ersten 10 Monate vollen Elterngeldbezug zu erhalten? 2.) Kann mein Mann nur für die Monate 11., 12., 13. & 14. Elternzeit beantragen und in dieser Zeit den vollen Elterngeldbezug erhalten? 3.) Ich möchte ab dem 11. Monat wieder Teilzeit (30h) arbeiten. Wie sieht es hier finanziell aus? Erhalte ich ganz normal meinen Lohn (natürlich 30h anteilig), obwohl mein Mann in dieser Zeit volles Elterngeld erhält? Immerhin erhalte ich das Elterngeld nicht mehr. Oder wird das Elterngeld meines Mannes in den 4 Monaten (11.-14.) mit meinem Gehalt aus 30h verrechnet? 4.) Wie würde es finanziell bei mir aussehen ab dem 15. Monat, wo ich in Teilzeit arbeite und mein Mein kein Eltergeld bezieht und nicht mehr in Elternzeit ist? Bekomme ich ab hier (15.) wenigstens mein normales Gehalt (30h) und wir beide kein Elterngeld mehr? 5.) Wann ist die Elternzeit genau rum, wenn ich sie für 2 Jahre beantrage und mein Mann wie geschildet sich 4 Monate daran beteiligt? Nach dem 24. Monat oder erst nach dem 26. Monat? 6.) Nach Beendigung der Elternzeit möchte ich wieder Vollzeit arbeiten gehen. Doch was ist, wenn ich während der Elternzeit, wo ich Teilzeit arbeiten gehe, wieder schwanger werde und der Mutterschutz aber erst beginnt, wenn ich zum Beispiel bereits 4 Monate wieder in Vollzeit gearbeitet habe. Wie berechnet sich dann mein neues Elterngeld. Welche 12 letzten Monatsgehälter werden zur Durchschnitts Berechnung herangezogen? Werden auch die aus der Elternzeit, wo ich in Teilzeit gearbeitet habe zur Berechnung herangezogen oder die "neuen" Vollzeit Gehälter nach meiner Elternzeit + die "alten" Vollzeit Gehälter vor meinem Mutterschutz aus der ersten Schwangerschaft? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für die Beantwortung meiner Fragen!
Hallo, 1. Die ersten beiden Monate erhalten Sie MG, das wird auf das EG angerechnet, deshalb bekommen Sie gar kein EG. Ehepaare erhalten also im Ergebnis zusammen nur zwölf Monate Elterngeld. 2. Ja 3. Nein, da wird nichts verrechnet 4. Ja natürlich 5. Jeder nimmt die Elternzeit für sich. Wenn Sie für zwei Jahre Elternzeit beantragen, endet sie am zweiten Geburtstag des Kindes 6. Auch die Teilzeitgehälter Liebe Grüße NB
SumSum076
1) Ja 2) Ja 3) Ja, Nein, Elterngeld deines Mannes wird nicht mit dem Elterngeld von dir verrechnet. (Warum nehmt ihr nicht auch die Partnerschaftsmonate?) 4) In der Konstellation bekommt ihr ab LM 15 wieder sein Vollzeit-Gehalt und eben dein Teilzeit-Gehalt. 5) Wie du möchtest! Du kannst die EZ für 2 Lebensjahre nehmen (2. Geburtstag ist dann der 1. Arbeitstag) Du kannst aber auch den Montag nach dem Geburtstag nehmen. Oder den nächsten 10. oder den ........welches Datum auch immer! Welche Elternzeit "verbraucht" ist, errechnet sich ab Geburt. 6) Da du in der Konstellation ab LM 11 kein Elterngeld mehr bekommst, zählt das Einkommen ab LM 11. Liegen zwischen LM 11 und dem neuen Mutterschutz weniger als 12 Monate, dann kommen zur Berechnung noch Monate von vor dem 1. Kind hinzu. Liegen zwischen LM 11 und neuem Mutterschutz mehr als 12 Monate, dann zählen die 12 Monate vor dem neuen MuSchu. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich überlege im 2.Jahr der Elternzeit wieder TZ arbeiten zu gehen. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Ich habe bisher 2.Jare EZ beantragt und habe das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet. Würde das Gehalt dann mit dem Elterngeld verrechnet oder geht das seperat, da es ja im 2.Jahr ist? Wie ist das mit dem Elterngel ...
Hallo Frau Bader. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt d.h. bis zum 23.06.2015. Ich würde aber gerne jetzt wieder arbeiten gehen. Ich habe meinem Abeitgeber kürzlich einen Antrag auf eine 50% Stelle geschickt und bis jetzt noch keine schriftliche Absage erteilt bekommen. Steht mir ab jetzt eine 50% Stelle zu? Ich habe gehört der Arbeitgeber müs ...
Hallo Frau Bader, Ich war vor der Geburt Teilzeit angestellt und habe nebenberuflich selbständig gearbeitet, im Juli d.J. läuft mein Elterngeld aus, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, ich möchte im August d. J ggf, wieder meine selbständige Tätigkeit für ca 10 std/Woche aufnehmen. Wie würde es sich bzgl des Elterngeldes für ein zweites Kind ...
Hallo, meine 1. Tochter ist am 25.03.2015 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld halbieren lassen. Mein Mann hatte zwei Monate Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger. Erechneter Geburtstermin ist der 23.12.2016. Wieviel Elterngeld bekomme ich wenn es sich überschneidet? wieviel wenn die elternzeit meines 1. ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 30.07.2017 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich möchte im 2. Elternzeit-Jahr bei einem anderen AG arbeiten, 30h die Woche. 1. gibt es eine gehaltliche Beschränkung bei den 30h pro Woche? 2. wir möchten zeitnah ein 2. Kind. Da ich einen Kaiserschnitt hatte, müssen wir 1 Jahr warten bevor ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Die letzten 10 Beiträge
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe