stiffkli
Hallo Frau Bader. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt d.h. bis zum 23.06.2015. Ich würde aber gerne jetzt wieder arbeiten gehen. Ich habe meinem Abeitgeber kürzlich einen Antrag auf eine 50% Stelle geschickt und bis jetzt noch keine schriftliche Absage erteilt bekommen. Steht mir ab jetzt eine 50% Stelle zu? Ich habe gehört der Arbeitgeber müsste einem wenn er keine Stelle zur Verfügung hätte mir innerhalb 4 Wochen schriftlich absagen? Stimmt das, und habe ich jetzt schon Anspruch auf die Stelle obwohl ich mich im 2 Jahr der Elternzeit befinde? (Ab dem 23.06.15 tritt mein alter Vertrag wieder in Kraft, habe aber auch hier schon einen Antrag auf 50% gestellt) Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Hallo, Will der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit verringern, so kann er beantragen, in der Woche bis zu 30 Stunden zu arbeiten. Teilzeit in Elternzeit richtet sich gegenüber dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach dem BEEG. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber oder im Rahmen einer Selbständigkeit umgesetzt werden. Beantragt ein Arbeitnehmer die Teilzeit in Elternzeit, ist er an Fristen gebunden. Soll die Teilzeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen, muss er dem Arbeitgeber den Teilzeitwunsch mindestens sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitteilen. Die Verringerung der Arbeitszeit kann während der Elternzeit zweimal beantragt werden. In dem fristgerecht gestellten schriftlichen Antrag ist dem Arbeitgeber zwingend der Beginn und der Umfang der Teilzeitbeschäftigung mitzuteilen. Auf welche Wochentage und welche Tageszeiten die Arbeitszeit verteilt werden soll, kann, muss aber nicht mitgeteilt werden. Es ist empfehlenswert, den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit zusammen mit dem auf Elternzeit zu stellen. Im Unterschied zum Anspruch nach dem TzBfG muss der Arbeitgeber nach dem BEEG nicht nur betriebliche, sondern dringende betriebliche Gründe dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitzeit entgegenhalten. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, über dessen Vorliegen und Anerkennung das Arbeitsgericht im Streitfall zu entscheiden hat. Es gibt leider noch nicht viele wegweisende Entscheidungen aus diesem Bereich. Der Trend der Arbeitsgerichte geht aber dahin, dringende betriebliche Gründe des Arbeitgebers anzuerkennen, wenn er ein Organisationskonzept vorträgt, wonach betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse die Beschäftigung einer ganztags tätigen Vollzeitkraft erfordern. Im übrigen sei dem Arbeitgeber die Teilung der Stelle in zwei Teilzeitarbeitsplätze nur zuzumuten, wenn er den Arbeitszeitausfall durch Verringerung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers durch Einstellung einer geeigneten Teilzeitkraft ausgleichen kann. Nach schriftlicher Antragstellung sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen auf die Verringerung der Arbeitszeit und deren Ausgestaltung einigen. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, hat er dies dem Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen schriftlich begründet mitzuteilen. Versäumt der Arbeitgeber es, dem Antrag rechtzeitig oder gar nicht zuzustimmen, gilt nicht automatisch die kürzere Arbeitszeit wie beim TzBfG; vielmehr muss der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Es gibt eine Anzahl von gerichtlichen Verfahren, jedoch scheut der Arbeitnehmer in der Regel vor der Klage zurück, da er das Arbeitsverhältnis nicht belasten möchte. Die „mutigen“ Arbeitnehmer verlassen sich auf den Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt nicht mehr kündigen, von dem an Elternzeit verlangt wurde, frühestens ab acht Wochen vor Beginn und während der Elternzeit. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich überlege im 2.Jahr der Elternzeit wieder TZ arbeiten zu gehen. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Ich habe bisher 2.Jare EZ beantragt und habe das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet. Würde das Gehalt dann mit dem Elterngeld verrechnet oder geht das seperat, da es ja im 2.Jahr ist? Wie ist das mit dem Elterngel ...
Hallo Frau Bader, Ich war vor der Geburt Teilzeit angestellt und habe nebenberuflich selbständig gearbeitet, im Juli d.J. läuft mein Elterngeld aus, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, ich möchte im August d. J ggf, wieder meine selbständige Tätigkeit für ca 10 std/Woche aufnehmen. Wie würde es sich bzgl des Elterngeldes für ein zweites Kind ...
Hallo, meine 1. Tochter ist am 25.03.2015 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld halbieren lassen. Mein Mann hatte zwei Monate Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger. Erechneter Geburtstermin ist der 23.12.2016. Wieviel Elterngeld bekomme ich wenn es sich überschneidet? wieviel wenn die elternzeit meines 1. ...
Hallo Frau Bader, ich mehrere Fragen und es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen und diese beantworten könnten. Mein Mann und ich sind beide Arbeitnehmer in Vollzeit und erwarten am 03.10.16 unser erstes Kind. Wir würden gerne das kombinierte Elterngeld von max. 14 Monate (10 ich + 4 Mann) in Anspruch nehmen. Fragen: 1.) Ist es für mich mö ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 30.07.2017 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich möchte im 2. Elternzeit-Jahr bei einem anderen AG arbeiten, 30h die Woche. 1. gibt es eine gehaltliche Beschränkung bei den 30h pro Woche? 2. wir möchten zeitnah ein 2. Kind. Da ich einen Kaiserschnitt hatte, müssen wir 1 Jahr warten bevor ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Die letzten 10 Beiträge
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe