Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 30.07.2017 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich möchte im 2. Elternzeit-Jahr bei einem anderen AG arbeiten, 30h die Woche. 1. gibt es eine gehaltliche Beschränkung bei den 30h pro Woche? 2. wir möchten zeitnah ein 2. Kind. Da ich einen Kaiserschnitt hatte, müssen wir 1 Jahr warten bevor ich erneut schwanger werden darf. Angeblich es klappt im Juli 2018, so würde das 2. Kind 10 Monate später geboren werden (Mai 2019). MuSchu beginnt daher 6 Wochen vorher, also ca. März 2019. Hier werden dann die 12 Monate rückwärts als Bemessungsgrundlage für das 2. Elterngeld genommen (Mai 2018-März 2019). Mai, Juni und Juli 2017 erhalte ich ja noch altes EG vom 1. Kind - also wird hier das ursprüngliche Einkommen vor dem ersten Kind genommen? Und August-März 2019 werden mit 0€ berechnet? 3. lohnt es sich dann grundsätzlich gleich nach dem 1. Jahr EG, 30h die Woche zu arbeiten? Ganz liebe Grüße und vielen Dank!
Hallo. 1. Nein 2. Am besten nehmen Sie 14 Mo. EG. dann wird bei den letzten 12 Mo. vor der Geburt diese Zeit ausgeklammert u zusätzlich die MG-Monate. Ansonsten zählen die Monate mit dem TZ-Lohn. 3. Erst nach 14 Mo. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich überlege im 2.Jahr der Elternzeit wieder TZ arbeiten zu gehen. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Ich habe bisher 2.Jare EZ beantragt und habe das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet. Würde das Gehalt dann mit dem Elterngeld verrechnet oder geht das seperat, da es ja im 2.Jahr ist? Wie ist das mit dem Elterngel ...
Hallo Frau Bader. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt d.h. bis zum 23.06.2015. Ich würde aber gerne jetzt wieder arbeiten gehen. Ich habe meinem Abeitgeber kürzlich einen Antrag auf eine 50% Stelle geschickt und bis jetzt noch keine schriftliche Absage erteilt bekommen. Steht mir ab jetzt eine 50% Stelle zu? Ich habe gehört der Arbeitgeber müs ...
Hallo Frau Bader, Ich war vor der Geburt Teilzeit angestellt und habe nebenberuflich selbständig gearbeitet, im Juli d.J. läuft mein Elterngeld aus, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, ich möchte im August d. J ggf, wieder meine selbständige Tätigkeit für ca 10 std/Woche aufnehmen. Wie würde es sich bzgl des Elterngeldes für ein zweites Kind ...
Hallo, meine 1. Tochter ist am 25.03.2015 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld halbieren lassen. Mein Mann hatte zwei Monate Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger. Erechneter Geburtstermin ist der 23.12.2016. Wieviel Elterngeld bekomme ich wenn es sich überschneidet? wieviel wenn die elternzeit meines 1. ...
Hallo Frau Bader, ich mehrere Fragen und es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen und diese beantworten könnten. Mein Mann und ich sind beide Arbeitnehmer in Vollzeit und erwarten am 03.10.16 unser erstes Kind. Wir würden gerne das kombinierte Elterngeld von max. 14 Monate (10 ich + 4 Mann) in Anspruch nehmen. Fragen: 1.) Ist es für mich mö ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit