Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 30.07.2017 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich möchte im 2. Elternzeit-Jahr bei einem anderen AG arbeiten, 30h die Woche. 1. gibt es eine gehaltliche Beschränkung bei den 30h pro Woche? 2. wir möchten zeitnah ein 2. Kind. Da ich einen Kaiserschnitt hatte, müssen wir 1 Jahr warten bevor ich erneut schwanger werden darf. Angeblich es klappt im Juli 2018, so würde das 2. Kind 10 Monate später geboren werden (Mai 2019). MuSchu beginnt daher 6 Wochen vorher, also ca. März 2019. Hier werden dann die 12 Monate rückwärts als Bemessungsgrundlage für das 2. Elterngeld genommen (Mai 2018-März 2019). Mai, Juni und Juli 2017 erhalte ich ja noch altes EG vom 1. Kind - also wird hier das ursprüngliche Einkommen vor dem ersten Kind genommen? Und August-März 2019 werden mit 0€ berechnet? 3. lohnt es sich dann grundsätzlich gleich nach dem 1. Jahr EG, 30h die Woche zu arbeiten? Ganz liebe Grüße und vielen Dank!
Hallo. 1. Nein 2. Am besten nehmen Sie 14 Mo. EG. dann wird bei den letzten 12 Mo. vor der Geburt diese Zeit ausgeklammert u zusätzlich die MG-Monate. Ansonsten zählen die Monate mit dem TZ-Lohn. 3. Erst nach 14 Mo. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich überlege im 2.Jahr der Elternzeit wieder TZ arbeiten zu gehen. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Ich habe bisher 2.Jare EZ beantragt und habe das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet. Würde das Gehalt dann mit dem Elterngeld verrechnet oder geht das seperat, da es ja im 2.Jahr ist? Wie ist das mit dem Elterngel ...
Hallo Frau Bader. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt d.h. bis zum 23.06.2015. Ich würde aber gerne jetzt wieder arbeiten gehen. Ich habe meinem Abeitgeber kürzlich einen Antrag auf eine 50% Stelle geschickt und bis jetzt noch keine schriftliche Absage erteilt bekommen. Steht mir ab jetzt eine 50% Stelle zu? Ich habe gehört der Arbeitgeber müs ...
Hallo Frau Bader, Ich war vor der Geburt Teilzeit angestellt und habe nebenberuflich selbständig gearbeitet, im Juli d.J. läuft mein Elterngeld aus, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, ich möchte im August d. J ggf, wieder meine selbständige Tätigkeit für ca 10 std/Woche aufnehmen. Wie würde es sich bzgl des Elterngeldes für ein zweites Kind ...
Hallo, meine 1. Tochter ist am 25.03.2015 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld halbieren lassen. Mein Mann hatte zwei Monate Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger. Erechneter Geburtstermin ist der 23.12.2016. Wieviel Elterngeld bekomme ich wenn es sich überschneidet? wieviel wenn die elternzeit meines 1. ...
Hallo Frau Bader, ich mehrere Fragen und es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen und diese beantworten könnten. Mein Mann und ich sind beide Arbeitnehmer in Vollzeit und erwarten am 03.10.16 unser erstes Kind. Wir würden gerne das kombinierte Elterngeld von max. 14 Monate (10 ich + 4 Mann) in Anspruch nehmen. Fragen: 1.) Ist es für mich mö ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen