Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, eine Bekannte von mir möchte nach dem Erziehungsurlaub nur noch Teilzeit arbeiten, der Chef ist einverstanden. Soweit so gut. ABER: Sie war von halber Zeit - halber Bezahlung ausgegangen. Das möchte er nicht, Argumente sind: Eigentlich habe ich vorher schon viel zu viel bezahlt. Gibt es ein Gesetz auf das sich meine Bekannte beziehen kann? Wir sind uns erst einmal im klaren darüber, dass sie auf keinen Fall einen neuen Vertrag unterschreiben darf, sondern sie in jedem Fall auf den alten, auch wenn es zunächst Vollzeit bedeutet, beharren sollte. Vielen Dank! Christiane
Hallo, doch, gibt es. Das TeilzeitarbeitsG Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich war vor der Schwangerschaft in leitender Position(Verkauf) in Vollzeit und habe für die Elternzeit Teilzeit/30 Std. beantragt. Mein Arbeitgeber sagt dass er nur eine Teilzeitstelle im Kassenbereich frei hat mit entsprechend geringerer Entlohnung. Muss ich das annehmen? Steht mir in meiner alten Position eine Teilzeitstelle zu? V ...
Ich habe vor meiner Schwangerschaft als Meisterin Vollzeit 38std. die Woche gearbeitet. Da ich ja aber in einem Handwerk arbeite richtet sich der Lohn ja(weils ja keinen Allgemeinverbindlichen tarifvertrag für Niedersachsen gibt) auch nach der Tätigkeit selber,also wenn ich die Aufgaben eines Meisters erfülle(ausbilden,Geschäftsführung etc.) dann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann hat in seiner Elternzeit (1 Monat) in Teilzeit weitergearbeitet. Nun kam der Elterngeldbescheid und wir kommen mit der Berechnung nicht klar. Nun die Fragen: 1. Ist es korrekt das der Firmenwagen auf das Netto-Erwerbseinkommen mit vollem Betrag (390 Euro) angerechnet wird? Der PKW wird versteuert und der Wert des Aut ...
unser Sohn soll am 7.2.14 geboren werden, meine Frau nimmt 24 Monate Elternzeit jetzt bin ich am überlegen in den 14 Monaten nach der Geburt Elternzeit zu nehmen also 2 Monate Teilzeit zu arbeiten 30 std pro Woche aber was kommt dann raus nehmen wir an Person Xy hat 1500€ netto bei 160std die letzen 12 Monate vor Geburt steuerklasse 4 nach ...
Hallo, ich bin schwanger (ET Januar 2021) und meine Teilzeit in Elternzeit endet Anfang Oktober 2020. Ab dann wäre ich wieder 9h mehr pro Woche beschäftigt, also auch mit mehr Gehalt. Ich werde ein Beschäftigungsverbot erhalten sobald ich beim Gyn war. Nun frage ich mich, wie sich das Gehalt berechnet? Erhalte ich bis zum Mutterschutz den Durchsch ...
Guten Morgen, wir denken aktuell über ein zweites Kind nach. Unser erstes Kind ist 15 Monate alt. Die ersten 12 Monate hatte ich Elternzeit ohne Tätigkeit. Seit November arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (25h/Woche, 60%). Meine Elternzeit endet im Juli, bis dahin geht es so weiter. Nun meine Frage: Wenn ich ab Sommer ein Beschäftigungsverb ...
Liebes Team, leider finde ich zu meinem speziellen Fall nichts und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Aktuell arbeite ich in Teilzeit (20 Stunden) und bin ab November im Mutterschutz. Ab Januar werde ich eine Gehaltserhöhung bekommen und die Möglichkeit mehr Stunden zu arbeiten. Wie verhält es sich bei einem Szenario, wenn ich nach dem M ...
Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt