Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, eine Bekannte von mir möchte nach dem Erziehungsurlaub nur noch Teilzeit arbeiten, der Chef ist einverstanden. Soweit so gut. ABER: Sie war von halber Zeit - halber Bezahlung ausgegangen. Das möchte er nicht, Argumente sind: Eigentlich habe ich vorher schon viel zu viel bezahlt. Gibt es ein Gesetz auf das sich meine Bekannte beziehen kann? Wir sind uns erst einmal im klaren darüber, dass sie auf keinen Fall einen neuen Vertrag unterschreiben darf, sondern sie in jedem Fall auf den alten, auch wenn es zunächst Vollzeit bedeutet, beharren sollte. Vielen Dank! Christiane
Hallo, doch, gibt es. Das TeilzeitarbeitsG Gruß, NB
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