Second_mom
Guten Morgen Frau Bader, ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Derzeit bin ich im 1. Jahr Elternzeit mit meinem 2. Kind. Vor der Geburt arbeitete ich 30 Std/ Woche. Nun war der Plan ab dem 2. Jahr Elternzeit wieder in den Beruf einzusteigen. Elterngeld erhalte ich dann nicht mehr. Von der Betreuung her gehen max. 15 Std/ Woche, mein AG verlangt jedoch mindestens 20. Da nun auch noch eine Kollegin kündigte, sogar am liebsten die 30 Std plus flexibles Einspringen, wenn andere Kollegin Urlaub nimmt. Das kann ich nicht, daher würde mir mein AG erlauben woanders zu arbeiten. Darf dies nur ein Minijob sein oder gehen auch 15 Stunden? Ich will ungern in der EZ kündigen, zumal ich auch nicht weiß, ob ein neuer AG dem Antrag auf EZ zustimmen würde. Das 3. Jahr habe ich bislang noch nicht beantragt. Was würde mir denn verloren gehen, wenn ich tatsächlich die EZ und beim jetzigen AG kündigen müsste? Vielen Dank für eine Rückantwort. Viele Grüße Julia H.
Hallo, Sie haben im Prinzip zwei Möglichkeiten: Ihr Arbeitgeber muss betriebliche Gründe nennen, um die Teilzeit abzulehnen. Mitarbeitermangel könnte ein solcher Grund sein. Sie könnten das gerichtlich klären lassen, ob Ihnen die Teilzeit im Betrag beantragten Umfang zusteht. Da muss ihn aber klar sein, dass dies das Verhältnis wesentlich trübt. Mit der Zustimmung des Arbeitgebers können Sie auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Liebe Grüße NB
Dojii
Mit Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers kannst du die maximalen 30h pro Woche auch gerne woanders machen. 15h sind also auch kein Problem.
Second_mom
Dankeschön! Meine Krankenversicherung rief mich auch eben zurück und bestätigte mir das auch nochmals- zuerst war da die Aussage mit dem Minijob gekommen. Dann kurze Folgefrage Frau Bader: Sollte ich grundsätzlich meinem jetzigen AG kündigen, falls ich Aussichten auf einen neuen lukrativeren Job hätte, dann geht mir das 2. Jahr Elternzeit verloren, richtig?
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