Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit arbeitsgestaltung

Frage: Teilzeit arbeitsgestaltung

s@bine

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Hallo Frau Bader, Ich gehe bald wieder arbeiten nach meiner Elternzeit. Vereinbart ist das ich für 6 Monate Vollzeit komme und danach in Teilzeit wechsel. Genaueres würde aber noch nicht festgelegt. Bei uns ist es so das wir in drei Schichten arbeiten , zt mit Bereitschaftsdienst. Die Kollegen die Teilzeit beschäftigt sind arbeiten ganze Tage aber nicht jeden Tag. Eine Kollegin hat die Zeit so eingeteilt das Sie nur 5 Stunden arbeitet. Ich würde gerne 4 Tage die Woche für 6 Stunden gehen. Kann der Arbeitgeber das ablehnen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, es gibt keinen Anspruch auf feste Zeiten. Das müssen Sie mit dem Arbeitgeber aushandeln. Liebe Grüße NB


cube

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Du kannst das so beantragen(schriftlich!) - der AG kann aber ablehnen. Grundsätzlich bist du verpflichtet, innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten zur Verfügung zu stehen.


mellomania

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der AG sollte zwar die familiären Belange berücksichtigen, er ist aber dazu nicht verpflichtet. du hast KEIN anrecht auf wunscharbeitszeiten. wenn du wunschzeiten beantragst und er sie ablehnt, kannst du nix dagegen tun. außer dir eine neue arbeit suchen. ist mir passiert.


s@bine

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Ja ich hab mich daher auch erstmal für Vollzeit entschieden da ich gegebenenfalls denke mich damit besser woanders bewerben zu können. Ist es denn wohl möglich, falls kein Teilzeit Vertrag zustande kommt, die restliche Elternzeit zu beantragen und damit dann Teilzeit zu Arbeiten? Kinder sind dann knapp 3.5 und 2 Jahre alt.


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