Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit arbeiten in Elternzeit – wieder schwanger

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit arbeiten in Elternzeit – wieder schwanger

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Guten Tag Frau Bader, für meine Fragen folgende Eckpunkte vorab zur Info: - aktuell befinde ich mich in Elternzeit (2 Jahre bis 31.12.2016) - während meiner Elternzeit habe ich einen Teilzeitvertrag mit meinem Arbeitgeber, der mit Ende der Elternzeit ebenfalls endet und wieder in den ursprünglichen Vollzeitvertrag übergeht - jetzt erneute Schwangerschaft mit ET 04.03.2017 (Mutterschutz ab 20.01.17) für diese Schwangerschaft werde ich erneut 2 Jahre Elternzeit nehmen Nun die Fragen: 1. Sollte ich die Elternzeit bis zum Eintritt in den Mutterschutz verlängern? 2. Und verlängert sich der TZ-Vertrag dadurch auch? 3. Hätte der AG bei der Verlängerung Mitspracherecht? 4. Zusätzlich würde ich die Restzeit für meine Tochter zum Schulbeginn übertragen wollen. Hierfür benötige ich aber die Zustimmung, korrekt? 5. Wenn ich die Elternzeit nicht verlängere, müsste ich ab Januar für 20 Tage Vollzeit arbeiten. Bekomme ich dann das volle Mutterschafsgeld (auf Basis des Vollzeitgehaltes)? Sorry für die vielen Fragen, aber ich suche die für mich beste und doch faire Lösung. Vielen Dank für eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können die drei Wochen arbeiten gehen o verlängern. 2.Ob sich der TZ-Vertrag verlängert hängt davon ab, was drinsteht 3. Nein 4. Ja, da Sie ja wohl 2014 geboren ist 5. Auch dann Liebe Grüße NB


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