GerneMami1
Hallo, mein Sohn ist im September geboren und ich habe zunächst 12 Monate Elternzeit beantragt und erhalte auch entsprechend den Höchstsatz Elterngeld. Da mein Mann ab nächsten Sommer arbeitssuchend sein wird und wir dann wahrscheinlich recht kurzfristig umziehen werden, möchte ich nicht wieder Vollzeit arbeiten gehen und das Kind für wenige Monate in einer Krippe eingewöhnen. Mein Arbeitgeber ist mit einer Verlängerung der Elternzeit einverstanden, allerdings würde ich dann gerne zumindest aushilfsweise arbeiten, um die "Haushaltskasse aufzubessern". Geht das? Und muss ich dann nachträglich Elterngeld zurückzahlen, weil ich ja volle Bezüge erhalten habe? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, in den ersten 12 Mo wird jeder verdienst angerechnet, danach nicht Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Ab wann würdest Du denn arbeiten gehen? Ab September wird ja eh nix mehr abgezogen wenn das Kind 1 ist. Beziehungsweise rechnet sich das beim Höchstsatz noch einmal anders. Da müsste man Dein Netto wissen. Wieso der Umzug weg von Deinem AG ? Hat Dein Mann schon was neues ? Er könnte doch sonst die Betreuung übernehmen.
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