Jungsmami2019
Hallo Frau Bader, hat man im individuellen Beschäftigungsverbot ein Anrecht auf tarifliche Einmalzahlungen (nicht Urlaubs oder Weihnachtsgeld)? Und wie ist es, wenn die Teilzeitvereinbarung während der SS im BV endet und man Wieder in Vollzeit tätig wäre? Mit welchem Geld kann man dann rechnen? Vielen Dank schon mal! Bettina
Hallo, während eines Beschäftigungsverbotes ist man so zu stellen als ob man arbeitet, so das man auch Anrecht auf tarifliche Einmalzahlungen hat. Man ist so zu stellen, ob man kein Beschäftigungsverbot hätte. Liebe Grüße NB
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