Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagespflege über den Stichtag hinaus.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Tagespflege über den Stichtag hinaus.

Blü90

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Liebe Frau Bader, unsere Tochter wird im September 2024 drei Jahre alt, sie gilt als 36+ 6Tage als spätes Frühchen. Sie ist nicht entwicklungsretardiert und erhält auch keine speziellen Behandlungen, dennoch ist sie eine reizoffene, sensible Persönlichkeit (Vater ADHS), die gut ist wie sie ist. Es lebe die Vielfalt! Unsere Tochter besucht eine Waldtagespflege und fühlt sich dort pudelwohl und es geht ihr richtig gut dort. Jetzt haben wir den Fall, dass wir für 2025 (es gibt keine Plätze für 24) einen Platz in einer WaldkiTa sicher hätten, den wir gerne annnehmen möchten und sie bis dahin von der Tagesmutter betreuen lassen wollen würden. Die WaldKita sieht ebf. ein höheres Alter als wünschenswert, da sie keinen Mittagsschlaf anbietet und ein Tag im Wald auch entsprechend fordert.  Sowohl wir als Eltern als auch die Tagespflege sehen dies in ihrem Sinne (wenig Reize, kleine Gruppe, eine Bezugsperson). Das Jugendamt verweist nun aber auf den Stichtag vom 1.11 und möchte ihren Platz nicht weiter finanzieren. Wir wollen unserer Tochter weder einen Stempel aufdrücken, noch sie durch einen ICD-10 Code prägen müssen, um einen Anspruch durchzusetzen. Welche Chancen hätten wir Ihren Platz rechtlich einzuklagen? Die Satzung sieht Ausnahmen vor, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Weiter formuliert die Satzung NRW, dass bei Konstellationen von fünf Kindern, im besten Falle vier Kinder unter 3 Jahre alt sein sollten, ein Kind über 3Jahre alt ist. In unserem Fall würde diese Empfehlung für 6Monate nur durch unsere Tochter getragen werden können. Unsere Kommune meint, dass dies zu vernachlässigen sei. Rein theoretisch besucht ein Kind, welches im Nov '24 3 Jahre alt  würde, die Tagespflege bis zum Eintritt in die KiTa bis zum Alter von 45 Monaten. Hätten wir zumindest einen Anspruch auf diesen Zeitraum? Es ist so ein verrückter Irrsinn, da angrenzende Kommunen dieser Regelung nicht folgen und eine Einschätzung von Eltern und Tagespflege ausreicht und hier sehr kindorientiert gehandelt wird- ZUM WOHLE DES KINDES! Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen, Pia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist doch die Frage, auf welcher Grundlage dies abgelehnt wird und ob es dazu in ihrem Bundesland eine gesetzliche Regelung gibt. Also eine Regelung, wonach nur in den ersten drei Jahren eine Tagesmutter finanziert wird und danach nur ein Kindergarten. Das soll Ihnen doch die zuständige Gemeinde darlegen. Allgemein ganz viele Informationen finden Sie hier: https://www.tagesmütter.com/tagesmutter-kosten/ Liebe Grüße NB


Ani123

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Ich würde mir von der Tagespflege schriftlich geben lassen, dass die Betreuung ihres Kindes bis zum 31.07.2025 stattfinden kann, insofern das bis zum Tag X bestätigt wird. (Z. B. 29.02.2024) Haben Sie es schriftlich, dass sie einen Betreuungsplatz ab August 2025 für ihr Kind in der Waldkita haben? Wenn nein, lassen sie es sich schriftlich geben. Nicht, dass es nachher nicht mehr so ist. Schreiben sie die Stadt/Gemeinde an und fordern die Zuweisung eines Betreuungsplatzes ab August 2024 für ihr Kind bis Tag X (2 Wochen würde ich nehmen). Schicken sie das Schriftstück der Tagespflege mit, dass eine Betreuung für ein weiteres Jahr dort erfolgen kann, diese aber nicht vom Jugendamt finanziert wird, weil das Kind dann 3 Jahre ist. Sollten sie es schriftlich haben, dass sie ab August 2025 einen Platz in der Waldkita haben, schicken sie das auch mit. Ansonsten können sie es erwähnen. Weisen Sie darauf hin, dass bei keiner Zuweisung und somit fehlender Kinderbetreuung sie ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können und Schadensansprüche geltend machen werden.  Auf jeden Fall mit Nachweis abschicken (z. B. Einschreiben Einwurf) Bis Tag X sollte sich die Stadt/Gemeinde gemeldet haben. Wenn nicht könnten sie es mit Anwalt versuchen.  Sollte die Stadt/Gemeinde Ihnen einen Platz zuweisen können sie den annehmen. Sie müssen das nicht. Der Nachteil dann ist, dass die Stadt/Gemeinde ihnen keinen anderen Platz zuweisen muss und sie vermutlich die Kosten für die Tagespflege ab 3 Jahre selbst zahlen müssen und keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.  Es kann durchaus auch sein, dass die Stadt/Gemeinde der weiteren Betreuung in der Tagespflege zustimmt, da Kitaplätze rar sind. Zumal es in ihrem Fall nur um ein Jahr geht. 


Blü90

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe tatsächlich nicht die Sorge, dass wir keinen Platz bekommen würden. Ich kümmere mich gerade schon im voraus, weil ich nicht ausschließlich auf die Humanität des Jugendamtes setze und habe quasi schon mündliche Zusagen, wenngleich die Vergabe erst zum 15.3 erfolgt. Könnte ich dennoch eine Platzzusage für in 2Wochen fordern? Wahrscheinlich würde ich von der Gemeinde zum Vergabetermin vertröstet, oder?  Es geht mir um unsere Tochter, den Weg den wir mit ihr begonnen haben und gerne weitergehen würden- in einer Waldkita, die unserer Tochter ungemein gut tut, die ihrem Wesen entspricht. Keiner sieht sie in einer großen Gruppe, in einem mehrgruppigen Haus. Es ärgert mich so sehr, dass ich in der Nachbarkommune,  die keine 200m weiter ist, ohne weiteres einen Platz finanziert bekommen würde und unsere Tochter ein Jahr länger die Tagespflege besuchen könnte. Viele Kommunen durchaus einen anderen Weg. Liebe Grüße.


Succero

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Die Tagespflege kostet einiges mehr als ein Platz in der Kita. Vielleicht hat die Nachbarkommune generell zu wenig Kita-Plätze und will so Schadensersatzklagen umgehen? Viele Kinder würden mit 3 Jahren noch gut bei einer Tagesmutter aufgehoben sein und auch im Waldkindergarten oder einer kleineren Kita. Die Gretchenfrage wird also sein, ob ein Platz in einer "normalen" Kita dem Wohl deines Kindes entgegen steht. Bislang spricht allein deine Sorge, dass sie dort nicht zurecht kommen könnte sowie die Befürwortung der Einrichtung, dass diese für sie geeignet ist für ein Bleiben bei der Tamu. Das ist sehr dürftig und ich vermute, dass mehr Beweisführung deinerseits notwendig wäre. Wenn es keine ausreichenden Gründe gibt, solltest du deinem Kind eine normale Kita aber auch zutrauen und deine Bedenken ablegen. ich bin gespannt was Frau Bader aus rechtlicher Sicht sagt.  


Ani123

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Ich verstehe nicht was sie mit 2 Wochen meinen. Sollte die Gemeinde sie vertrösten wird der Anspruch auf einen  Betreuungsplatz nicht erfüllt. Sie können dann Schadensersatz geltend machen.  Wenn es genug Kitaplätze bei ihnen gibt wird ihnen einer zugewiesen werden. Ob das wirklich passiert wissen sie erst wenn sie den Anspruch auf Zuweisung stellen. Vorher ist es reine Spekulation.  Sie haben nur eine mündliche Zusage für die Waldkita. Lassen sie es sich schriftlich geben. In einem Jahr kann viel passieren und es gibt plötzlich doch keinen Platz mehr für ihr Kind. Wenn sie es schriftlich haben sollte der Platz sicher.  Es gibt Kitas welche in kleinen Gruppen Kinder betreuen, z. B. als Regelkind in einer Integrationsgruppe oder altersübergreifende Gruppe, wo meist 18 Kinder sind und 3 Betreuer. Sollte ihr Kind Verzögerungen aufweisen welche einen erhöhten Förderbedarf mit sich bringt könnte ein Platz in einer Integrationsgruppe gut sein oder in einer heilpädagogischen Gruppe. In der heilpädagogischen Gruppe sind meist 8 Kinder und 3 Betreuer. Um den Anspruch zu haben muss das Kind dem Gesundheitsamt vorgestellt werden. Hier gibt das sog. Sozialpädriatrische Zentrum, wo u. a. das Kind vor Ort "getestet" wird, Gespräche mit den Eltern stattfinden und auch ein Hausbesuch erfolgt. Berichte vom Kinderarzt, anderen Fachärzten, welche das Kind besucht (hat), in ihrem Fall Tagespflege, können mitgebracht werden (oder werden angefordert). Die Empfehlungen vom Gesundheitsamt sind nicht verpflichtend. Sie dienen allerdings dazu z. B. einen Integrations- oder heilpädagogischen Platz zu bekommen, welcher finanziert wird. Die Vergabe der Plätze kann ganzjährig erfolgen. Zumeist wird er für ein Jahr genehmigt (bis 31.07.) und danach wird neu geschaut, ob der weiterhin benötigt wird. Ich kenne mehrere Kinder, die z. B. ein Jahr in einer heilpädagogischen Gruppe waren und sehr gute Fortschritte gemacht haben bis hin dazu anschließend in einer Regelgruppe betreut zu werden. 


Blü90

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Ich kann ja nicht unterjährig einen Platz für den Sommer fordern, wenn Mitte des folgenden Monats die Vergabe ist. Das meinte ich mit 2 Wochen. Wie gesagt, unsere Tochter ist nicht entwicklungsretardiert oder hat einen besonderen Förderbedarf. Wir haben die Zusage auch schriftlich erhalten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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