Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuschuss Tagespflege 2015 - Arbeitsgebinn 2016

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zuschuss Tagespflege 2015 - Arbeitsgebinn 2016

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau RA Bader, ab Oktober gehen meine Kinder (2 Jahre alt) in eine Kindertagespflege. Wir haben keinen Kita-Platz bekommen und nur mit Unterstützung noch 2 Plätze in der Tagespflege ergattern können. Da ich starke Rückenprobleme habe, wollte ich mir etwas Zeit für Arztbesuche und Behandlungen nehmen. Meine Rückkehr in den Beruf wollte ich auf dem 1. Januar 2016 legen. Aber…… Eine Kindertagespflege kriegt man nur bezuschusst wenn man arbeiten geht. Für die Berechnung des Zuschusses muss ich meine Einkommenssteuerbescheinigung einreichen. Das JA würde sehen, dass ich 2015 nicht arbeiten war. Kann mir was passieren? Gruß Branka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, es kann passieren, dass Sie die Zuschüsse zurückzahlen müssen Liebe Grüße NB


allmountain

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Bei uns laufen 25 std/Woche Kita Betreuung bezuschusst übers JA ohne arbeiten gehen zu müssen. Darüber hinaus muss man Nachweise vom Arbeitgeber vorlegen, wieviel Stunden man in der Woche arbeitet. Von beiden Elternteilen. Sprich einen 35 std Platz kriegt man nur bezuschusst, wenn man mindst. 30 std arbeitet... Frag bei deiner Kita nach bzw beim JA. Die sind meist so flexible, dass man im laufenden Betreuungsjahr noch die Stunden bei Bedarf erhöhen kann!


Mitglied inaktiv

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Danke für die Antwort. Eine nachträgliche Änderung der Betreuungszeiten hat die Tagespflege schon beim Vorstellungsgespräch ausgeschlossen.


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