Nola21
Hallo Frau Bader, ich hab da ein kleines Problem. Seit Januar gehen meine Zwillinge zur Tagespflege 25 Std.Woche. Ich hatte bis März Elternzeit und wollte danach arbeiten beim alten Arbeitgeber. So war das geplant das dann ab März wenn ich arbeite gehe mein Kind 40 Std. Woche betreut wird. So da mein Mann gesundheitlich op etc. Kürzer treten musste vorübergehend habe ich die Elternzeit. Verlängert für meine 3 jährige Tochter. Wir haben ein Familienunternehmen. Die Firma gehört einen nahen Verwandten. In dieser verlängerten Elternzeit musste ich mit anpacken und wollte in der Firma nebenberuflich arbeiten. Ich habe um 1 Jahr verlängert ich kriege kein Elterngeld. (Ausgeschöpft letztes Jahr) Sobald mein genesen ist geht er Vollzeit arbeiten. So das Problem ist wie viele Stunden haben meine Kinder Anrecht auf betreeung. Geplant war 40 Std. Laut Jugendamt hab ich Rechtsanspruch 25.std. Da ich EZ habe bzw. Verlängert habe und mein Mann zur Zeit zu Hause ist und keiner nebentätogkeit nachgeht. Was sich ändert sobald er nach der op wieder fit wird nach dem Bruch. Die Tagesmutter macht mir Druck sie kann mein Kind nicht unter 30std. Betreuen. Ich arbeite natürlich in der Firma wenn ohne Einkommen. Wenn ich mich einstellen lasse( ohne Einkommen) auf 35std. Könnte mein Kind auch für 35 Std. Zur Betreuung? Würde das mein alter Arbeitgeber zulassen. Das macht mir Kopfzerbrechen ich war froh das wir diesen Platz für meine Kinder bekommen haben da ich noch kein Kita Platz hatte. Wie mache ich das am besten !?! Ich Danke Ihnen sehr für Ihre antwort.
Hallo, Sie schreiben etwas verwirrend. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Betreuung in dem Umfang, wie Sie es benötigen, in dem Sie also offiziell arbeiten. Viele Grüße NB
chrissicat
Wenn du bei einem anderen Arbeitgeber (Firma des Verwandten) arbeitest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. "Anstelllen lassen ohne Einkommen" wiederspricht zudem u.a.(!) dem Mindestlohngesetz. Dass du in einem Familienbetrieb "aushilfst" stellt in der Tat keinen Grund für einen höheren Betreuungsbedarf dar. Du könntest die Tagesmutter auch für mehr als 25 Stunden "buchen", allerdings wirst du alle Stunden, die über die 25 hinaus gehen, aus eigener Tasche zahlen müssen - so ist es zumindest bei uns.
Mitglied inaktiv
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen der Krankheit deines Mannes und der Verlängerung deiner Elternzeit nicht. Du hättest doch arbeiten können, auch wenn dein Mann erkrankt ist, oder nicht? Dafür sollte ja das Kind länger betreut werden. Hier ist es so, dass man grundsätzlich nur Anspruch auf 20 Std Betreuung hat. Der Rest (sofern man einen Ganztagesplatz hat) muss man selbst voll zahlen. Jeckyll
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