Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stichtag für das 2. kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Stichtag für das 2. kind

Zü sen

Beitrag melden

Hallo zusammen, Wir erwarten am 19.12.16 (der Stichtag, kann also abweichen) unser erstes Kind. Wir sind parallel auch dabei uns gerade Eigentum zum kaufen. Man kann halt nicht alles planen. Es kommt wie es kommt :) Vorher hatten wir überlegt, dass ich bevor ich wieder nach zwei Jahren Elternzeit beginne zu arbeiten, evtl. das zweite Kind bekommen. Damit wir aber auch finanziell keine Einbußen haben, würde ich gerne wissen, wann die Deadline ist, um das selbe Elterngeld wie beim Erstgeborenen zu bekommen. Wann also muss das zweite Kind spätestens auf der Welt sein? Ich finde es schrecklich so zu planen, aber der Staat lässt hier keine andere Wahl :( Danke für eure Hilfe. Dieser Bürökram ist nicht leicht zu durchschauen, da man hier auch keine Fehler machen darf.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Das zweite Kind müsste also ungefähr am ersten Geburtstag geboren werden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Spätestens am ersten Geburtstag sollte der neue Mutterschutz beginnen oder Du wieder Vollzeit arbeiten bis zu einem neuen Mutterschutz. Dann gibt es das identische Elterngeld. Nach dem ersten Geburtstag geht jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ in die neue Berechnung.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, unsere Tochter wird im September 2024 drei Jahre alt, sie gilt als 36+ 6Tage als spätes Frühchen. Sie ist nicht entwicklungsretardiert und erhält auch keine speziellen Behandlungen, dennoch ist sie eine reizoffene, sensible Persönlichkeit (Vater ADHS), die gut ist wie sie ist. Es lebe die Vielfalt! Unsere Tochter besucht eine ...

Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind zur Welt gebracht. Und bin aktuell wieder schwanger. Et September 24. Kann ich noch mein elterngeld optimieren? Oder hätte ich mich dazu 23 ein Kleingewerbe anmelden müssen?  Vg Sabrina 

Hallo,  Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja a ...

Hallo, ich bin als Vater gerade in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre EZ beim AG eingereicht und arbeite gerade in Teilzeit. Im Lebensmonat 25 von Kind 1 erwarten wir unser 2. Kind. Für das 2. Kind möchte ich auch Elternzeit nehmen: LM 1, LM 5, LM 10-15  ohne zu arbeiten mit Elterngeldbezug. Die Monate dazwischen mit arbeiten in Teilzeit, ab LM 16 wi ...

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch schwanger mit dem zweitem Kind, ET 01.02.2025. Nun habe ich eine Frage bzgl. des möglichen Elterngeldes, ganz knapp könnte ich denke ich den so genannten "Elterngeldtrick" anwenden. Vorab zur Info: Ich bin Angestellte und derzeit noch in Elternzeit. 1. Kind 07/22 geboren, Mutterschaftsleistungen und ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist:  Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...

Hallo Frau Bader,  wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...

Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...