Renilein9
Hallo Frau Bader, mir stellt sich aktuell die Frage, wie hoch wohl mein Mutterschaftsgeld ausfallen wird, da sich in den 3 Berechnungsmonaten mein Gehalt änderte. Am 23.9. trete ich in den Mutterschutz ein. Bis einschließlich Juli habe ich im Beschäftigungsverbot noch mein Vollzeitgehalt bezogen. Ab August liefen 50% des Vertrages aus (befristet), sodass sich mein eigentliches Gehalt rapide kürzt (vergütet werden nun nur noch 20 der 39 Stunden) und nicht unerhebliche Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld haben wird - schlussendlich auch aufs Elterngeld. Darum stellt sich mir die Frage, ob bei Eintritt am 23.9. in den Mutterschutz der Berechnungszeitraum Juni/Juli/August oder Juli/August/September relevant sein wird? Zu lesen ist überall, dass die bis dahin abgerechneten letzten 3 Monate zählen - aber was bedeutet das konkret? Stichtag, der auf dem Lohnzettel steht (Drucktag?), oder der volle Monat…? Da zwischen den beiden Gehältern eine Differenz von 1200 Euro liegt, hat das natürlich einen erheblichen Einfluss auf das finale Ergebnis. Es macht also einen Unterschied, ob 2 mal volles & einmal gekürztes Gehalt einfließen, oder umgekehrt. Ich lasse aber außerdem gerade rechtlich prüfen, ob die Befristung der Verträge überhaupt zulässig ist / war. Ebenso wird mich der Betriebsrat unterstützen. Denn die Befristung besteht bereits seit mindestens 5 Jahren und wird halbjährlich verlängert, über 10 Jahre bin ich schon im Betrieb tätig. Für werdende Mütter, die vielleicht genauso wie ich in der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten dürfen, ist die Vertragssituation denkbar schlecht. Langfristig werde ich daraus, je nach Ergebnis, auch persönliche Konsequenzen in Bezug auf meine berufliche Zukunft ziehen. Aber das ist ein anderes Thema. Ich wünsche mir einfach nur gern zu wissen, auf was ich mich im worst case einstellen muss. Herzlichen Dank schon jetzt!
Hallo, es gilt dann das Gehalt nach der letzten dauerhaften Änderung - also die 20 h Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ich bringe eine andere Variante ins Spiel. Da es sich um eine dauerhafte Änderung handelt, würde ich sagen, dass dein AG auf die 20 Std aufstockt (zu den 13 Euro von der Krankenkasse) und die 3 Monate vorher nicht interessieren.
Mitglied inaktiv
Ich muss dich enttäuschen, dein AG stockt den Anteil der KK nur auf 20 h auf.... Dauerhafte Änderung und dann der zu dieser Zeit aktuelle Vertrag gilt
Renilein9
Na großartig - die „Nummer“ wird ja immer „schöner“.
Danke für eure Antworten - jetzt verstehe ich auch die Sachen, die ich so gelesen habe. Noch ein Grund mehr, die Verträge juristisch prüfen zu lassen. So bitter und nervenraubend das auch ist, so kurz bevor der Zwerg kommt
Ich hoffe, dass ich da recht zügig jemand erreichen kann, der mir das alles prüft.
Mitglied inaktiv
Das mit den drei Monaten ist nur für Frauen, die Schwankendes Einkommen haben. Dann wäre es bei dir Juni Juli August als Berechnung. Gilt leider für dich nicht
Renilein9
Ich hatte sowas auch schon gelesen - dieser Dschungel an Zahlenrechnerei hat mir einfach die Sicht etwas vernebelt.
Ich danke euch! Nun habe ich da zumindest erstmal einen Anhaltspunkt. Habe mir in den beiden letzten Tagen alles ausgerechnet - für mich, um zu wissen, was da auf mich zukommt. Aber auch für unseren Betriebsrat, der mich zumindest unterstützen wird. Denn die Vertragssituation ist einfach eine Katastrophe. Mich trifft es nun bitter, wäre aber zu wünschen, wenn das zukünftig anders läuft. Und vielleicht ist ja auch in meinem Falle noch etwas zu retten
Wichtige Grundlage für alle weiteren Schritte ist aber erst einmal die Rechtsberatung und eine Einschätzung von juristischer Seite. Ich hoffe sehr, dass sich das alles vor der Geburt noch klären lässt…
Dinge, die man irgendwie jetzt grad nicht so brauch - aber was will man machen
Mitglied inaktiv
Auch hier Mutterschutzgesetz Paragraph 21
Renilein9
Danke! Das passt.
Ich hatte schlichtweg nicht auf dem Schirm, dass es sich ja um eine dauerhafte Vertragsänderung handelt. Nach 7 Jahre gewohnter Vertragsergänzungen stehe ich immernoch so ein bisschen im Schockzustand.
So wenig Einkommen hatte ich in den ganzen >10 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht.
Schauen wir mal, was da noch zu erreichen ist.
Mitglied inaktiv
Beim Elterngeld kannst du die Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern lassen. Dann ist nur der Monat August weniger in der Berechnung. Davor hast du ja vollen Lohn.
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