Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagesmutter

Frage: Tagesmutter

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich denke, Daß meine Frage eigentlich ins Steuerforum gehört (kann zur Zeit nicht beantwortet werden), aber vielleicht können sie mir auch einige Fragen beantworten. Ich bin im Erziehungsurlaub und möchte demnächst ein Tageskind zu mir nach Hause aufnehmen. Was muß ich tun, um meinen Nebenjob als tagesmutter anzumelden? Muß ich meinen Arbeitgeber benachrichtigen, oder kann ich eine gewisse Stundenzahl im Monat nebenbei arbeiten. Wie muß ich oder mein Mann daß versteuern? Ich habe schon von einem Freistellungsantrag (beim Nebemjob)gehört, was genau ist das? Wenn ich dann als Tagesmutter arbeite bin ich dann selbständig? Ich bin froh, wenn Sie mir einige Fragen beantworten können, da ich mich überhaupt nicht aiskenne. Vielen Dank - Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nicky, je nach Alter des Kindes dürfen Sie 19/ 30 Std. pro Woche arbeiten, müssen aber die Zustimmung vom AG haben. Wenn Sie im Monat nicht über 325 € verdienen, köbnnen Sie einen Freistellungsantrag stellen, dann ist die Sache steuerfrei. Ansonsten muss es versteuert werden. ZU dem Beruf als solchen können Sie etwas finden unter www.tagesmuetter-bundesverband.de Gruß, NB


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