Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagesmutter während Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Tagesmutter während Erziehungsurlaub

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Hallo Fr. Bader, Schon seit einiger Zeit überlege ich, Tageskinder aufzunehmen. Habe jedoch noch einige unbeantwortete Fragen. Ich befinde mich im Erziehungsurlaub (von meinem Sohn 14 Monate alt) und werde vor. im Januar mein zweites Kind bekommen. Wie sieht es hier mit den Mutterschutzfristen aus? Ich habe einmal gehört, daß selbstständige das selbst regeln müssen. Stimmt das so, oder muß ich die gesetzliche Zeit von 8 Wochen einhalten? Ich bin noch in einem anderen Arbeitsverhältnis. Meinem Arbeitgeber habe ich bei Vertragsabschluß mitgeteilt, daß ich noch auf eine weiter Lohnsteuerkarte arbeite und auch ein Gewerbe angemeldet habe. Muß ich ihn jetzt noch einmal um Erlaubnis bitten, als Tagesmutter arbeiten zu dürfen? Und wie ist das mit dem Erziehungsgeld für das 2. Kind? Muß ich dort angeben, wieviele Wochenstunden ich arbeite? - Oder gilt dies nur für Angestellte? Und nun die letzte Frage, ich habe gelesen, daß man ab einem Verdienst von 630 DM Netto selbst krankenversichert sein muß. Heißt das nun, daß ich diese selbst bezahlen muß? Ich bin ja schon selbst krankenversichert über meine Arbeitsstelle, bei der ich mich derzeit im EU befinde. Über eine Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Falls diese Fragen zu speziell oder nicht in Ihrem Wissensgebiet sein sollten, wäre ich sehr dankbar über einen qualifizierten Ansprechpartner (wenn möglich per e-Mail). Maja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Maja, 1. Für Selbständige gilt das MuSchG nicht, man kann machen, was man will 2.Ja, der AG muss einwilligen 3. Wenn Sie noch einen Arbeitsvertrag haben, muss die Zeit angegeben werden 4.Sie sind kein 630er, wenn Sie noch andere Einkünfte haben. Wenn Sie nur diese eine Einkunftsart haben, sind Sie nicht kk-versichert. Gruß, NB


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