Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagesmutter + Arbeitsverhältnis/Sozialleistungen

Frage: Tagesmutter + Arbeitsverhältnis/Sozialleistungen

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Hallo Frau Bader, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Tagesmütter, da ich möglicherweise bald selbst eine benötige. Dabei habe ich festgestellt, daß diese zwar freiberuflich arbeiten, aber sämtliche Vergünstigungen wie Angestellte erwarten. Beides ist rechtlich nicht möglich, da sie sonst das Kriterium der Scheinselbständigkeit erfüllen. Selbstverständlich ist mir klar, daß das Arbeitsverhältnis durch einen Vertrag geregelt werden muß. Aber: Dürfen sie tatsächlich bezahlten Urlaub und vergütete Feiertage fordern sowie Ausfallgeld für eigene Krankheitstage? Ich bin selbst Freiberuflerin und darf dies eben nicht, d.h. nur meine geleistete Arbeit wird honoriert. Gilt hier nicht der Gleichheitsgrundsatz? Besteht nicht letztlich die Gefahr, daß ich dann auch noch mit den Sozialleistungen für die Tagesmutter konfrontiert werde, obwohl ich sie nicht anstelle (Entlohnung wahrscheinlich unter 325€)? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße, Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, alles eine FRage des Vertrages. Vereinbaren kann man fast alles. Schauen Sie mal bei www.laufstall.de Da finden Sie einen Vertrag für Tagesmütter, in dem das genau so geregelt ist. Scheint also üblich zu sein. Gruß, NB


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