JoHannaH
Hallo,
vorgestern habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin. Wir freuen uns sehr, aber ich mache mir grad total Gedanken wegen meiner Arbeit.
Ich arbeite in Bayern an eine Schule, an der ich angestellt bin (privater Träger), also ohne Verbeamtung.
Mein Sohn kam im Februar 2021 auf die Welt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Ab Februar 2022 habe ich dann wieder 10 Stunden wöchentlich gearbeitet.
Da ich ab September wieder mehr arbeiten wollte, habe ich Ende Juni unterschrieben, dass meine Stunden nun während der Elternzeit auf 20 Stunden wöchentlich erhöht werden.
Ich gehe gern in die Arbeit, allerdings gilt für Schwangere in Bayern nach wie vor das Beschäftigungsverbot wg. Corona. Sobald ich also die Schulleiterin informiere, muss sie mich heim schicken. So sehr ich mich freue ist es doch auch doof für die Schule, wenn ich ausfalle...
Meine Frage hierzu ist:
Gilt der Vertrag nun uneingeschränkt? Also muss ich erst eine gewisse Zeit arbeiten ab September, dass der Vertrag mit den 20 Stunden sicher gilt? Oder wäre es auch egal, wenn ich bereits Anfang September über meinen Ausfall die Schulleitung informiere? So könnte diese das kommende Schuljahr besser planen...
Mir gehts natürlich auch um das Gehalt, das ab September dann höher ist sowie auch das kommende Elterngeld.
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Berlin!
Es gilt das, was auch gelten würde, wenn Du nicht schwanger bist. Sprich: es gilt der bereits geschlossene Vertrag über 29 Stunden ab September.
Mitglied inaktiv
Keine sorge, das regelt das Mutterschutzgesetz Paragraph 21. Bei einer dauerhaften Änderung der Wochenstunden gilt diese für das bv
JoHannaH
Danke, das klingt schon mal beruhigend. Die Stunden sind jetzt für nur die Elternzeit, in der ich ja eigentlich bin, von 10 auf 20 erhöht worden. Nach Ablauf dieser gilt wieder mein Vollzeitvertrag mit 26 Wochenstunden.
KielSprotte
Vollzeit mit 26 Wochenstunden??? Welche Branche ist das denn?
Mitglied inaktiv
Steht doch oben: private Schule
Mitglied inaktiv
Steht doch oben: private Schule
Pamo
Die 26 Stunden Vollzeit werden die Unterrichtsstunden sein und nicht die Arbeitsstunden, die auch die Vor- und Nacharbeit inkludieren. Damit sollte es theoretisch rund 40h sein.
JoHannaH
Danke Euch für die Antworten!
Ähnliche Fragen
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung