Gini79
Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche seit 10 Monaten die Auskünfte über sein Einkommen für eine Unterhaltsberechnung (nur für das gemeinsame Kind) von meinem Ex-Mann zu erhalten, leider ohne Erfolg. Da ich keine andere Wahl hatte, habe ich jetzt eine Auskunftsklage (Stufenklage)eingereicht. Mein Anwalt ist leider nicht auf Familienrecht spezialisiert, so dass ich mir selber viel "erlesen" muss. Einige Fragen sind für mich aber leider noch unbeantwortet. Was passiert denn jetzt wenn mein Ex-Mann die Klage erhält? Schickt er uns die geforderten Unterlagen zu? Oder trifft man sich schon vor Gericht? Mein Anwalt gab mir auf diese Frage nur die Antwort, dass er binnen 14 Tage Stellung nehmen muss.....(aber was passiert danach???) Die Antwort war leider nicht zufriedenstellend für mich. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ein wenig mehr Auskünfte über das weitere Vorgehen geben können. LG Gini
Hallo, da sie grundsätzlich anwaltlich vertreten sind, darf ich mich nicht ein Mengen. Wenn sie ihrem Anwalt nicht vertrauen, sollten Sie meinen Wechsel nachdenken. Klären Sie sich aber diesbezüglich unbedingt vorher wegen der Kosten auf.. Liebe Grüße NB
Fru
Spontan würde ich sagen: such dir einen Anwalt, der in der Lage ist, Die zu helfen...
desireekk
Ganz ehrlich: wenn ich schwanger bin, geh ich doch auch nicht zum Augenarzt... Heißt: Geh zu einem fachanwalt für Familienrecht, der weiss wie sowas geht! Alternative: entziehe dem Anwalt das Mandat und gehe zum Jugendamt. Die kümmern sich ebenfalls drum. Evtl will dein Ex "Dir" nicht sein Einkommen offenlegen tut das aber einer "neutralemn Stelle" gegenüber wie dem Jugendamt. Evtl. musst Du dem Jugendamt ab und zu auf den Hintern treten weil sie es manchmal schleifen lassen, dafür kostet es Dich nix. Dann soll dein Ex dort einen Titel unterschreiben. Gruss D
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