Perle0987
Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite im medizinischen Bereich im direkten Pat.kontakt und bin somit mit Bekanntgabe meine Schwangerschaft direkt ins BV gegangen. Nun ist meine Frage: Ich möchte gerne vollstillen und deshalb nicht in Elternzeit Gehen(finanzielle Nachteile) Sondern stillurlaub beantragen und somit ins BV gehen Können Sie mir Auskunft geben ob das ohne weiteres möglich ist und an wen ich mich diesbezüglich wende Mit freundlichen Grüßen
Hallo, es ist durchaus möglich, auch nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot wegen Stillen zu bekommen. Ob das in ihrer Tätigkeit zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Da sollten Sie sich rein vorsorglich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Und an die Krankenkasse. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
An Deinen AG, der muss das ausstellen. Die Frage ist dann ob ein Risiko für die Milch besteht. Das Baby ist ja draußen.
Andrea6
Was ist denn "Stillurlaub"? Ansonsten: als Stillende hast du vielleicht Einschränkungen was die Arbeitszeiten betrifft (Schicht- und Nachtarbeit ), das bedingt doch aber nicht automatisch ein generelles Beschäftigungsverbot.
Sternenschnuppe
Das ist ein BV in der Stillzeit, weil die Arbeit die Mich gefährden kann. Chemielabor, meine auch als Tierärztin und einigen anderen medizinischen Berufen und keine Ahnung wo noch. Google gleich mal. Dann bekommt man das Gehalt weiter in der Stillzeit.
Andrea6
Beschäftigungsverbot in der Stillzeit ist ja geläufig, aber "Stillurlaub" klingt ja doch etwas selbstgemacht.... Dann kann die AP ja nur hoffen, daß das auch klappt mit der Stillerei - ab und zu muß sie das sicher nachweisen.
Sternenschnuppe
http://tiermedizin-ist-weiblich.de/beschaeftigungsverbot-fuer-werdende-und-stillende-muetter/167 Das ist schon krass, trotz vollem Lohn? An die AP: in dem Artikel steht man solle es schon vor der Geburt bei der Kasse ansprechen.
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