Weihnachtsgeld und Urlaubstage im Teil BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weihnachtsgeld und Urlaubstage im Teil BV

Hallo, ich arbeite als Zahnm.Prophylaxeassistentin in einer Zahnarztpraxis. Seit dem 10.9 bin ich im Teil Beschäftigungsverbot. Da wir eine kleine Praxis sind und kein Back Office haben darf ich nur 1x die Woche (dienstags) für 1 Std. in die Praxis kommen und die private Rechnung kontrollieren und fertig stellen, was auch damals schon zu meinem Aufgabenbereich gehörte. Jetzt meinte meine Chefin das sie mir wohl nicht das ganze Weihnachtsgeld zahlen möchte, da sie es ja selber zahlen müsse und die Krankenkasse das ja nicht zahlt. Sie teilt das Wrihnachtsgeld schon seit paar Jahren, der erste Abschlag gab es jetzt in der November Abrechnung und der Rest im Dezember. Sie teilte mir aber mit das sie mir das trotzdem was zahlen wird, ob es das voll Weihnachtsgeld seien wird kann ich jetzt noch nicht kontrollieren. Jetzt am November habe ich tatsächlich ein Teil bekommen. Meine Frage: Kann sie mir einfach das Weihnachtsgeld reduzieren? Steht mir das nicht trotzdem zu? Ich arbeite ja in dem Sinne ja trotzdem dort und ich habe seit 2016 immer Weihnachtsgeld bekommen. Vertraglich ist es nicht festgelegt aber gibt es nicht sowas wie Gewohnheitsgeld? Dann zum Urlaub, ich fahre von Sonntag bis nächsten Donnerstag in den Urlaub, da ich ja Dienstags immer arbeite habe ich sie gefragt ob ich mir für die 1std. ein Urlaubstag nehmen muss oder ob ich die Std. irgendwann dran hängen kann. Ich soll mir für die 1 Std. ein Urlaubstag nehmen. Ist das richtig ? Ich hatte mir natürlich mein Jahresurlaub vor der Schwangerschaft eingetragen, der verfällt doch dann oder ? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mitglied inaktiv - 09.11.2022, 10:12



Antwort auf: Weihnachtsgeld und Urlaubstage im Teil BV

Hallo, normalerweise ändert sich in ein Beschäftigungsverbot nichts bezüglich des Weihnachtsgeldes. Die Frage ist jedoch, ob es grundsätzlich geschuldet ist. Dies ist der Fall wenn: - es so im Arbeitsvertrag steht - es alle Arbeitnehmer erhalten - Sie es schon mindestens drei Jahre ohne Vorbehalt bekommen haben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2022



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