Petit-Fleur
Wie ist das, wenn man sein Kleinkind noch morgens, abends und nachts stillt und eine dreitägige klassenfahrt (berufschule, als schülerin nicht als lehrkraft) ansteht, hat man da ein recht zu sagen ich kann nicht mit oder muss man da durch und ggf in kauf nehmen dass danach das stillen nicht mehr klappt, man sich eine brustentzündung/milchstau holt oder das kind zuhause theater macht weil es nicht gestillt wird? leider finde ich im netz keine infos darüber. mfG Petit-Fleur
Hallo, hier gilt das MuSchG nicht, da Sie keine AN sind. Aber wenn Sie stillen, können Sie sich das vom Arzt bescheinigen lassen, er kann Ihnen attestieren, dass Sie an der Klassenfahrt nicht teilnehmen können. Liebe Grüsse NB
desireekk
Naja.... für mich klingt das nach: "Ich will nicht mit und suche jetzt einen Grund". Ein Kleinkind, das teilgestillt wird, hält es auch wunderbar mal ohne Mama und Brust aus. Ich selbst war 5 Tage bei einem VOLLgestillten 5,5-monatigen Baby auf einer Dienstreise im Ausland. Und es ging gut. Zuhause gab es abgepumpte Mamamilch. Ich unterwegs habe ausgestrichen und teilweise eingefroren im Flieger die Mumi heimgenommen. Geht alles wenn man will. Désirée
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