lenalu
Liebe Frau Bader, erstmal herzlichen Dank für ihre informative Arbeit. Als junge Eltern findet man sich ja doch nicht so einfach zurecht mit den ganzen Rechtsdingen die es zu beachten gibt. Ich habe folgende Frage: Ich und mein zukünftiger Mann sind im August 2014 Eltern eines Jungen geworden. Nun möchten wir im Oktober 2015 heiraten und das Steuerjahr 2015 rückwirkend zusammen veranlagen lassen. Ich habe in 2014 und 2015 Elterngeld bekommen (540 Euro). Wie wird das Elterngeld mit eingerechnet, da es ja eigentlich steuerfrei ist... Wird das Gehalt meines Mannes (ca. 2500 netto) einfach nur unter anderer Steuerklasse berechnet und daraus ergibt sich die Rückzahlung? Oder wird der Elterngeldbetrag auf sein Bruttogehalt mit draufgeschlagen? Oder muss ich gar in Steuerklasse 5 gehen und eine Nachzahlung auf mein Elterngeld leisten? Ich bin etwas ahnungslos und freue mich über ihre Hilfe. Danke!
Hallo, das Elterngeld fällt unter den so genannten Progressionsvorbehalt. D.h. es wird zu den anderen Einkünften dazu gerechnet und, vereinfacht ausgedrückt, wird dann der Prozentsatz, den man als Steuer zahlen muss, in der Tabelle abgelesen. Dieser Prozentsatz wird dann aber auf das Einkommen ohne Elterngeld gerechnet. Liebe Grüße NB
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