Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel zu spät. Verzicht auf Ausklammerung hilfreich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Steuerklassenwechsel zu spät. Verzicht auf Ausklammerung hilfreich?

Christina_2769

Beitrag melden

Guten Tag liebe Frau Bader, leider haben mein Mann und ich erst relativ spät einen Steuerklassenwechsel gemacht und nun befüchte ich, dass dies keine Auswirkungen mehr für die Berechnung des Elterngeldes haben könne. Hier kurz die Ausgangslage: - Mein errechneter Entbindungstermin ist der 11.08.2018 - Beginn des Mutterschutzes ist der 30.06.2018 - Steuerklassenwechsel erfolgte im Februar 2018. Somit wären es 5 Monate in der Steuerklasse 3 (Ehefrau) und in Steuerklasse 5 (Ehemann). Zuvor waren wir beide in der 4. Ich habe von einem Verzicht auf Ausklammerung des Mutterschutzes gelesen. Wäre es sinnvoll, dies bei Einreichung des Elterngeldantrages bei der Elterngeldstelle mit einzureichen oder reicht es nicht aus, da ja soweit ich weiß als Berechnungsgrundlage die Steuerklasse zu Grunde liegt, in welcher Mann in den letzen 12 Monaten am längsten war also mind. 7 Monate. Bringt es uns finanziell überhaupt etwas, wenn ich dann diesen Verzicht mache? Wenn ja, reicht da ein formloses Schreiben oder gibt es daür ein Formular? Ich hoffe, dass Sie meine Frage beantworten können. Herzlichen Dank und viele Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, wir haben ein Problem. Unser Steuerklassenwechsel erfolgte 4 Wochen zu spät. Nun habe ich recherchiert, dass ich auf den Mutterschutz verzichten kann. Ich habe nun folgende wichtige Frage: Ist es mir rechtlich mögl. in der Zeit ( Verzicht des Mutterschutzes) meinen Jahresurlaub zu nehmen und mir meine Überstunden auszahlen ...

Hallo :) Werden Monate ohne Arbeitslohn von der Elterngeldstelle in die Berücksichtigung der überwiegenden Steuerklasse im Bemessungszeitraum mit einberechnet? Mein Fall: Ich bin ab 16.09.2022 im Mutterschutz und habe seit August 2021 nur 2 Monate gearbeitet (Steuerklasse 1), die restlichen Monate habe ich Alg1 erhalten. Nun werde ich ab Apr ...

Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 9. SSW mit voraussichtlichem ET Ende Februar- eher früher eingeleitet aufgrund einer Vorerkrankungen bei mir. Mein Mann und ich haben dieses Jahr im Mai geheiratet und waren erst in Steuerklasse IV. Nun waren wir beim Finanzamt und haben den Wechsel III/V beantragt- rückwirkend zur Heirat. Auf dem Lohn ...

Hallo zusammen, vllt kann mir jemand helfen und sagen ob ich alles richtig verstanden habe. ET: 11.03.2023 Beginn MS: 31.01.2024 positiver Test war Anfang Juni 2023 Steuerklassenwechsel von 4 in 3 ebenfalls im Juni. 2023 mit Wirkung zum August. 2023 Zur Berechnung des Elterngeldes werden nur volle Monate genommen in denen gearbeitet wurde ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Der ET ist am 10.01.2025 und der Mutterschutz würde am 30.11.2024 beginnen. Wir möchten nun die Steuerklassen wechseln (ab Juni), damit ich mehr elterngeld bekomme. Wird der November noch als bemessungszeitraum berechnet? Ich müsste ja 6 Monate in der günstige ...

Hallo Frau Bader, ich habe leider zu spät die Steuerklasse gewechselt, sodass für mein Elterngeld nun die für mich ungünstigere Steuerklasse zugrunde gelegt wurde. Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und einen Antrag auf Verzicht der Ausklammerung zu stellen.  Da ein solcher Fall bei meiner Krankenkasse ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf ein ...

Hallo, wir haben am 03.08.2024 geheiratet und erwarten am 24.04.2025 ein Kind.  Wir möchten nun in Steuerklasse 3/5 wechseln (3 für die Mutter, um das Elterngeld nach der Geburt zu erhöhen). (...Die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen...) Hätten wir damit die Frist verpasst? Oder wird durch die ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...