Andre2000
Hallo Frau Bader, ich blicke mit dem Elterngeld und der Steuerklasse nicht ganz durch und hoffe das Sie mir weiterhelfen können. Meine Frau und ich erwarten mitte Juli 2015 ein Kind. Sie hat Steuerklasse V und ein Bruttogehalt von 2750/Monat Ich habe Steuerklasse III und ein Bruttogehalt von 4000/Monat Würde sich zum jetzigen Zeitpunkt bzw. in 2014 noch ein Steuerklassenwechsel auf IV/IV lohnen? Durch die rückwirkende Berücksichtung der Steuerklasse der letzten 12 Monate, Mutterschutz und was da sonst noch alles zu kommt und berücksichtigt wird, habe ich leider den Überblick verloren. Würde sich gar ein Wechsel in eine andere Steuerklasse lohnen? Weder das Amt für Bundeselterngeld noch mein Steuerberater konnten mir diesbezüglich weiterhelfen. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Gruß Andre2000
Hallo, in bezug auf EG würde sich nur etwas ändern, wenn die Steuerklasse die Mehrzahl an Monaten in den 12 Monaten vor der Geburt die bessere wäre. Klartext: Ihre Frau muss mind. 7 Mo. die Steuerklasse III haben, damit es berücksichtigt wird. Liebe Grüße NB
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