Cozie
Hallo Frau Bader! Soweit ich weiß, kann man sich durch einen Steuerklassewechsel (von 4 in 3) einen Vorteil beim Elterngeldbezug verschaffen. Leider sind mir die Fristen etwas unklar. Wann muss der Wechsel erfolgen? Ich bin jetzt wahrscheinlich in der 6. SSW (Frauenarzttermin ist erst Freitag). Richten sich die genannten sieben Monate nach dem Geburtstermin oder nach dem Bezug des Elterngeldes (also nach dem Mutterschutz)? Kann ich noch Wechsel, um mehr Elterngeld zu bekommen? Danke im Voraus, Cozie
Hallo, man muss mind. 7 Mo. vor der Geburt die Lohnsteuerklasse haben Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, soweit ich weiß musst Du 7 Monate voll bekommen. Gleich morgen ändern lassen. Dann zählt das ab Juli denke ich.
luvi
Ich möchte nur mal was in den Raum werfen... Ist es tatsächlich ein finanzieller Vorteil, wenn man die Lohnsteuerklasse wechselt um ein höheres Elterngeld zu bekommen? Oder kommt es auf das Gleiche raus, wenn man die Steuernachforderung berücksichtigt? Ich bin nicht verheiratet, deshalb gabs bei mir nie einen Wechsel. Kenne es nur aus dem Bekanntenkreis, die sich nach Elterngeldbezug drüber aufregen, dass sie soviel Steuern zurückzahlen mussten. Vielleicht weiß da ja jemand was drüber Luvi
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