Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklasse nur gültig im Bemessungszeitraum

Frage: Steuerklasse nur gültig im Bemessungszeitraum

anne_93

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Liebe Frau Bader, ich bekomme im März Nachwuchs. Mein Mann möchte gern Elternzeit ab März nehmen. Da er Einkünfte aus Nichtselbstständigkeit und seinem Nebengewerbe bezieht gilt für ihn als Bemessungszeitraum für sein Gehalt das Jahr 2020. Wir haben die Steuerklassen erst im Oktober gewechselt. Ist dies nun rückwirkend zum Geburtstermin (6Monatsfrist) gültig oder gilt die Steuerklasse für ihn bei der Berechnung, die er überwiegend im Jahr 2020 hatte (Klasse IV) Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar! HErzliche Grüße, Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, welcher Lohnsteuerklasse er überwiegend hatte. Also idR mind 7 Mo. Liebe Grüße NB


Dojii

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Es gilt die Steuerklasse, die in den 12 herangezogenen Monaten am häufigsten Auftritt. Bei ihm also die, die in den Monaten Januar bis Dezember 2020 am häufigsten vorkam - eben Steuerklasse IV.


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