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Guten Tag Frau Bader, kleine Frage:Bin alleinerziehende Mutter, Kind(2) lebt bei mir.Habe jetzt Steuerklasse 2 und als Kind wird bei mir 0,5 angerechnet. Ist das okay, obwohl der Vater kein Sorgerecht hat (habe alleiniges Sorgerecht). Vater kommt aus dem Ausland, arbeitet seit okt. nun in Deutschland. Buergermeisteramt hat ihm aber kein Kind in der Lohn-steuerkarte eingetragen.Steht ihm die 0,5 zu oder kann ich 1,0 Kinder freibetrag anfordern? Danke fuer schnelle Antwort (da Vater d.Kindes Lohnsteuerjahresaus- gleich machen moechte) Babsi
Liebe Babs, Gem. § 32 EStG bekommt bei geschiedenen/ nicht ehelichen jedes Elternteil 1/2, wenn beide in D unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Da das Kind bei IHnen lebt, bekommen Sie zusätzlich den Haushaltsfreibetrag. GRuß, NB
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