Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklasse bei AG Zuschuss bei zweitem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklasse bei AG Zuschuss bei zweitem Kind

De88Li

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Guten Abend, wir haben unser zweites Kind am 8.12.16 bekommen. Ich bin aus meiner Elternzeit mit Kind 1 nahtlos in den Mutterschutz von Kind 2 durch vorzeitige Beendigung der Elternzeit, gegangen und habe somit Anspruch auf den AG Zuschuss. Ich habe einen ruhenden Vollzeitvertrag, damals Steuerklasse 3. Seit 2 Jahren arbeitet mein Mann auf Steuerklasse 3. Ich habe während der Elternzeit einen 450€ Job bei derselben AG als Zweitjob angenommen. Ich habe bereits eine Abrechnung von dem AG Zuschuss bekommen, jedoch ist der AG Zuschuss auf Steuerklasse 6 berechnet??????? Ist das richtig und korrekt von der Steuerberaterin meiner Chefin gemacht worden????? Ich muss dazu sagen, dass der AG Zuschuss zuvor nur auf die 450€ aufgestockt wurde und ich meine Chefin darauf hinweisen musste, dass sich der Zuschuss an meinen Vollzeitvertrag orientiert. Sie hat also wenig Ahnung. Hoffe jemand kann mir hier helfen. Schließlich kann mein Vollzeitvertrag, der meine Hauptbeschäftigung ist, doch eigentlich gar nicht auf StK 6 laufen, oder? Und somit der Zuschuss auch nicht. Eine weitere Frage: Wenn ich bei meiner Arbeitgeberin zwei laufende Verträge hätte (durch den Zweitvertrag mit 450€, der unbefristet weiterlaufen würde und meinem Vollzeitvertrag), würde der Zuschuss dann mit beiden Gehältern aus Vollzeitvertrag und Minijob zusammengefasst werden? (mit Steuerklasse 6?) Es ist so schwer ersichtlich für mich, woraus sich die Summe des Zuschusses zusammensetzt. Und auch, ob ich meinen 450€ Job kündigen muss oder er bereits ausgelaufen ist durch die Beendigung der Elternzeit. (Im Vertrag Zweitvertrag steht unbefristet, aber eine weitere Klausel liegt vor: "nach Wiederaufnahme des alten Vertrags hebt sich der Zweitvertrag auf." Es ist widersprüchlich, bedingt durch Ahnungslosigkeit) Bin für jede Antwort dankbar. Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, habe auch schon gehört, dass AGs die Auffassung vertreten, der ruhende Vertrag hat LStKl. 5 und deshalb wird 6 genommen. Ich bin kein Steuerberater, rufen Sie am besten mal den Sachbearbeiter im Finanzamt an Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Dir steht der Zuschuss aus dem Hauptvertrag zu. Versteuert nach LSK 5.


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