Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sterilisation Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sterilisation Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Pannentante

Beitrag melden

Hallo! Diese Frage ist bestimmt schon zig mal gestellt worden, ich finde aber online nichts bezüglich meines "Problems". Bei mir wurde im Blut festgestellt, dass ich Zytomegalieträger bin. D.h. ich trage den Virus, der ja nach Erstinfektion ein ganzes leben Lang im Körper verbleibt in mir! Fakt ist ja, dass Zytomegalie in der Schwangerschaft sehr große Risiken fürs Baby birgt. Da ich mich nun bisschen informiert hab und gelesen hab, dass die Krankheit jederzeit wieder mal ausbrechen kann, mach ich mir jetzt Gedanken über eine Sterilisation. Ich bin 34, habe bereits 2 Kinder. Der ältere ist zudem psychisch sehr auffällig (ADHS, Suizidversuche etc.) und befindet sich mit seinen gerade mal 8 Jahren zur Zeit wieder in der Psychiatrie. Ich selbst bin auch in Therapie, weil mir das halt alles ziemlich an die Substanz geht, folglich ist ein weiteres Kind sowieso nicht geplant! Nun meine Frage: Wäre bei mir dann eine Sterilisation medizinisch begründet?


Jana78

Beitrag melden

Hallo, das Tragen von dem Zytomegalievirus ist nichts besonderes und keine Seltenheit, ich denke daher schließt sich die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Sterilisationskosten von selbst aus. "Die Durchseuchung mit Zytomegalie ist stark abhängig vom Lebensstandard und liegt in Deutschland im Schnitt bei 45-55%" siehe Quelle: http://dr-eva-volz.npage.de/erkrankungen-in-der-schwangerschaft/cytomegalie.html# Von daher könnte dann ja jeder 2. eine Kostenübernahme für eine Sterilisation beantragen ;-)


Pannentante

Beitrag melden

Ich weiß dass ca. 50-60% der Bevölkerung das Virus in sich haben, die meisten wissen das nicht mal. Ich weiß auch dass nix macht, solang es nicht zu einer Reinfektion während einer erneuten Schwangerschaft kommt. Die Krankenkassen argumentieren ja dann auch mit. "sie können ja auch anders verhüten, bzw. auf Sex verzichten"... Nur ich wurde schon mal trotz Pille (!!!!!!!!!kein Vergessen, Antibiotikum, Kotzen etc:!!!!) schwanger! Mir reichen meine 2 Kids! ... und es gibt Beitrage im Internet die angeblich überhaupt keine Probleme mit Übernahme durch die Kasse hatten....?????????????? und das ohne medizinische Begründung! Versteh ich auch nicht! Aber trotzdem danke für die Antwort! Die Vermutung hatt ich selbst!


Jana78

Beitrag melden

Ich würde mich persönlich nicht sterilisieren lassen, es ist ja auch ein Eingriff in den Hormonhaushalt. Was hälst du von anderen sicheren Verhütungsmitteln? Z.B. ein Verhütungsring? Keine tägliche Einnahme und auch keine Verhütungsunterbrechung bei Krankheiten wie Durchfall und Erbrechen. Und die Hormondosierung ist geringer als bei der Pille. Nur ein Beispiel, es gibt noch weitere, Spirale, Implantat....usw. Ich würde mich mal beim Frauenarzt beraten lassen, vielleicht findest du was passendes für dich. Ich würde nicht alles glauben, was im Internet steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur eine einzige Kasse ohne medizinische Begründung die Kosten für so eine Operation freiwillig trägt. Ganz im Gegenteil, meist ist es doch sehr mühsam eine Kostenübernahme überhauot bewilligen zu lassen. LG


denkerstirn

Beitrag melden

NEIN es ist KEIN Eingriff in die Hormonwelt, denn diese funktionieren nach wie vor genauso wie vorher auch- es geht nicht um eine Komplettentnahme der Gebährmutter und der Eileiter, sondern um eine Unterbindung dieser Eileiter und das hat NICHTS, absolut NICHTS mit Hormonlage zu tun. Man hat weiter seine Regel und Einsprünge etc nur kommen sie nicht mehr dort an wo sie eigentlich hin gehören. (Medizinischer Exkurs beendet) Zu deiner Frage: Ich nehme an das ist von KK zu KK verschieden, vielleicht gäbe es bei dir die Möglichkeit das dein Frauenarzt eine Indikation sieht und dich einweisen kann? Ansonsten wirst du leider wohl die Kosten tragen müssen oder anderweitig weiter sehen.


Jana78

Beitrag melden

JA, das stimmt natürlich vollkommen so! Entschuldigung, ich bin davon ausgegangen, sich gleich noch die Eierstöcke entfernen zu lassen, das liegt daran, weil eine Bekannte das vor kurzem hat machen lassen.....das ist dann natürlich auch keine Sterilisation sondern eine Kastration.... :-)


soso

Beitrag melden

ich als krankenkassen-mitarbeiterin kann dir dazu folgendes sagen: eine sterilisatin aus MEDIZINISCHEN gründen, wird kompellt von der krankenkasse übernommen und auch über deine krankenversicherungskarte abgerechnet. eine rechnung/teilrechnung an dich DARF nicht ausgestellt werden. ob bei dir nun eine entsprechende medizinische begründung vorliegt entscheidet der arzt/operateur. also einfach dort mal nachfragen. das ist die sicherste methode. sobald die aber von dir eine unterschrift wollen, da du die kosten vorstrecken sollst oder einen teil selber übernehmen sollst, dann erstmal nachhaken und notfalls deine krankenkasse kontaktieren.


Julisa

Beitrag melden

Ich hatte eine Steri aus medizienischer Notwendigkeit die auch voll von der Kk übernommen wurde. Ich wurde beim Aufklärungsgespräch für meinen letzten Kaiserschnitt drauf angesprochen, ich stimmte der Steri zu und den restlichen Papierkram hat die Klinik erledigt. Also am besten in der Klinik vorstellen und den dortigen Arzt nach den Chancen fragen. Die haben da ihre Erfahrungen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, meine Tochter war auf aufgrund eines schweren Herzfehlers das erste halbe Lebensjahr in verschiedenen Kliniken, weitere Klinikaufenthalte werden eventl. folgen. Die Kostenübernahme von Fahrtkosten/Mitaufnahme durch die Krankenkasse wurde wie folgt gehandhabt. 1. Krankenhaus A (Intensivstation), Bescheinigung über Notwendigke ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe mich im Rahmen meiner 1. Schwangerschaft vom 13.08.21-19.11.21 im Mutterschutz befunden. Nach 12 Monaten Elternzeit wurde Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Diese habe ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes zum 02.04.23 beendet. Berechnungsgrundlage für das Mutterschaf ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat ei ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich probiere es noch einmal möglichst klar zu schildern, danach lasse ich Sie auch in Ruhe ;) Als Grundlage für die Berechnung des aktuellen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dienen die Abrechnungen Mai/Juni/Juli 2021 (aufgrund der Elternzeit meines 1.Sohnes). In der Juli-Abrechnung kam es damals zur doppelten Auszahlu ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Guten Tag Frau Bader, ich wohne mit meinem 5 jährigen Sohn und meinen Eltern in einer Wohnung. Meine Mutter ist 74 Jahre alt, zu 50% behindert und kann die Wohnung nicht mehr verlassen. Sie braucht für jeden Schritt einen Rollator, ist teils bettlägerig und braucht für den Toilettengang, beim Waschen und bei vielen anderen alltäglichen Dingen H ...

Guten Tag, bitte erklären Sie mir warum ich als Lebenspartnerin, die seit 14 Jahren mit dem Partner und gemeinsamem Kind zusammen lebt, nicht in die Familienversicherung der Krankenkasse von ihm komme, Bei allen anderen Versicherungen, kürzlich habe ich z.B. noch seine Rechtschutz Versicherung genutzt, ist es nur wichtig, ob man dieselbe Anschr ...

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...