Sorasora
Hallo Frau Brader, Meine Elternzeit endet nach 3 Jahren am 15.05.2014. Vor dem Mutterschutz hatte mein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da ich in einer Zahnarztpraxis arbeite. Ich hatte aber noch 9 Tage Urlaub und 26 Überstunden. Die ich dann ja nicht mehr genommen habe. Stehen mir diese nach der Elternzeit wieder zu? Da ich nun wieder schwanger bin, und die Mutterschutzfrist am 04.06.2014 beginnt, würde ich nun gerne die Tage alles nehmen und dann gleich wieder in den Mutterschutz gehen, ohne zu arbeiten. Ist das möglich? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ja, nach BEEG ja. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Du hast im BV und Mutterschutz weiter Urlaub erworben. Bist Du jetzt wieder schwanger und bekommst erneut ein BV steht Dir Dein alter Lohn zu ab Ende der Elternzeit. Da würde ich den vorhandenen Urlaub nicht verbrauchen. Den kannst Du weiterhin aufsparen.
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