silkesaschasofie
Hallo und Gute Abend, meine Tochter ist nun 3,5 Jahre alt, und ich möchte sie nun ganztags in die Kita geben,, jetzt sagte man mir das mir kein ganztags platz zusteht, da ich nicht arbeiten gehe. ich bin leider Schwerbehindert und habe einen Grad von 80 und das "G" wir haben es nur 5 min zur Kita, aber steht mir der ganztagsplatz nicht zu ?????
Hallo, Sie haben Anspruch nach bedarf. Wenn Sie nicht arbeiten, stellt sich die Frage, ob sich aus Ihrem GdB ein höherer Bedarf ergibt. Liebe Grüße NB
ALF0709
Da du nicht arbeitest, hast du keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Was immer der Hinweis auf die Behinderung soll, verstehe ich nicht. Auch mit Behinderung, hast du keinen Anspruch. Du würdest jemandem den Platz wegnehmen, der seine Arbeit verliert, weil er eben keinen Ganztagsplatz hat.
HeyDu!
Ich lege §24 Abs. 3 SGB XIII anders aus : (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. "HAT ANSPRUCH", HABEN DARAUF HINZUWIRKEN... Ich würde Druck machen. Es ist also In dem Zusammenhang egal, ob gearbeitet wird oder nicht. Soll der Träger Ganztagsplätze schaffen... https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html
basis
Aus Interesse... Woher leitest Du den Bedarf ab? Zitat: "ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung" bedarfsgerechetes Angebot... Die Frage ist doch, ob das Kind BEDARF auf einen Ganztagsplatz hat. Es hat Anspruch auf einen Platz. Den hat es. Aber ob es ein Ganztagsplatz sein muss, hängt dem Gesetzestext nach vom BEDARF ab, nicht davon ob das Kind 3 ist. Nicht jedes 3-Jährige Kind hat automatisch Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Inwiefern eine Schwerbehinderung des Elternteils jetzt einen Bedarf für das Kind darstellt, wird man nachweisen müssen, denke ich. Ist besagtes Elternteil z.B. nachmittags in einer verordneten Rehamaßnahme o.ä. und diese kann nur nachmittags stattfinden? Oder ist das Elternteil grundsätzlich nicht in der Lage das Kind alleine zu versorgen, dann ist sicherlich der Bedarf da. Ist das nicht so... Woher leitest Du dann den Bedarf ab?
HeyDu!
Es geht im ü3 Bereich um Förderung, nicht um pure Betreuung sondern Angebote / Bildung. Kind hat Bedarf an Förderung... ;-)
la-floe
klar hat das Kind Anspruch auf Förderung aber eben nicht auf Ganztags-Förderung bei nicht-berufstätigen Eltern. floe
HeyDu!
Stimmt schon, Halbtagsplatz ist Anspruch... der nächste Satz weicht es auf. Ich würde dennoch durch Argumentation um den Ganztagsplatz kämpfen. Wer kann schon innerhalb 5 Minuten entscheiden, welchen Bedarf das Kind an Bildung hat... Wir hatten auch vergessen nach dem Bundesland zu fragen. Es gibt ja Länder die haben sich selbst verpflichtet Ganztagsplätze für alle Kinder zu haben... Bg
Tini_79
Das Kind hat doch sicher einen Platz für 5 oder 6 Stunden?! Warum um Himmels Willen will man es länger bringen, wenn man keine Verpflichtungen hat? Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oder auch nicht arbeitende Eltern, die aus anderen Gründen sich nicht ausreichend kümmern können, bekommen hier einen Gabztagesplatz.
kati1976
Hier hättest du keine Chance. Du hast eine Platz und die wenigen Ganztagsplätze sollen die bekommen die es wirklich brauchen. HeyDu das Kind wird doxh gefördert,in den Kitas passiert alles am Vormittag
HeyDu!
Kati, vielleicht kann sich die Mutter aber nicht in dem Umfang kümmern und das Kind hat Bedarf am Ganztagsplatz? Siehe z.B. zweiter Absatz von Tinis Ausführungen, auch Basis schrieb etwas dazu. Bei uns hat jeder der will einen Ganztagsplatz. Traurig, dass das manche Länder / Kommunen nicht gebacken kriegen.
Felica
Anspruch auf einen Betreuungsplatz, ja, aber nur Halbtags. Ganztag eher nicht. Mit Schwerbehindert, 80% und nur G ist man auch nicht derartig eingeschränkt das man da einen Bedarf darüber hinaus haben dürfte. 5min Gehweg dürfte da auch locker schaffbar sein. Ansonsten müsste geprüft werden ob die Einschränkungen erheblicher sind, evtl sogar noch ein Pflegegrad im Raum steht. dann könnte die Sache evtl anders aussehen. Förderung finden im KiGa auch nur vormittags statt. Das Argument zieht also weniger. Davon ab müsste der Förderbedarf ja beim Kind bestehen, anscheinend hat das aber keinerlei Einschränkungen sondern nur die Mutter. Es geht der Mutter aber scheinbar eher darum das das Kind mehr zeit über den KiGa betreut wird. Das steht aber eben bei den wenigen Ganztagesplätzen welche es gibt eher den Leuten mit dem Bedarf zu. Also jemand der arbeitet, oder wo das Kindeswohl gefährdet wäre weil die Eltern keine Betreuung gefährleisten können oder wo Eltern zB in ambulanten Pfelgeeinrichtungen sind. 80% Schwerbehinderung mag viel klingen, aber mit nur G scheint die Mutter keine dauerhafte Betreuung zu benötigen, sonst wäre das entsprechend vermerkt.
cube
deine Tochter auf Grund deiner Behinderung entsprechend den Tag über zu betreuen, dann müsstest du das auch anhand deiner Krankengeschichte nachweisen und darüber einen Antrag stellen. Da du sie aber offenbar bisher auch ganz gut betreuen konntest, würde ich mich meinen, das Argument "Behinderung" gilt nicht. Daher gleiches Recht für alle: je nach Bundesland hat man nur Anspruch auf Ganztagsbetreuung, wenn man auch ganztags arbeiten geht.
mellomania
was deine behinderung, so leid sie mir tut, mit dem "bedarf" an ganztags hat versteh ich nicht. wenn eine behinderte oder nicht behinderte mutter oder vater den ganzen tag arbeitet und das kind daher ganztags betreuen lässt, ist dass voll verständlich. wenn aber eine behinderte oder nicht behinderte mutter oder vater NICHT ARBEITET, warum um himmels willen soll das kind dann ganztags in den kiga? mit welcher begründung? der zusammenhang fehlt mir komplett, tut mir leid. du arbeitest NICHT. da ist auch der weg in den kiga vollkommen belanglos, ob 4 minuten oder 30. was hat das eine mit dem andern zu tun?
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