Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steht mir ein Beschäftigungsverbot aufgrund von starken Kopfschmerzen zu?

Frage: Steht mir ein Beschäftigungsverbot aufgrund von starken Kopfschmerzen zu?

Lisa 123

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Hallo! Ich bin in der 25. SSW und bin nun seit 4 Wochen so gut wie arbeitsunfähig. Ich hatte nie Probleme mit Kopfschmerzen und in der 21. SSW bin ich mit starken Kopfschmerzen sowie Seh und Sprachausfällen mit dem RTW ins KKH gefahren worden. Zum Glück konnte ein Schlaganfall ausgeschlossen werden. Seitdem habe ich permanent Kopfschmerzen Und wenn ich bei der Arbeit bin, Bürojob, wird es zunehmend schlechter (Bildschirm, sitzend, evtl.Stress..). Der Ursache der Kopfschmerzen wird versucht auf den Grund zu gehen, viele Ärzte sagen, dass es hormonell bedingt sein kann, dass nun Migräne Auftritt, oder dass es durch die körperliche Veränderung zu starken Verspannungen kommen kann, die dann Kopfschmerzen auslösen. Ich war bei versch. Ärzten bzw. Therapeuten und alle sind sich dahingehend einig, dass ich nicht arbeiten gehen sollte, keiner möchte mir aber ein BV ausstellen, da die Kopfschmerzen z.B. keine gynäkologische Ursache hätten. Nun werde ich immer wieder krankgeschrieben, bin damit aber unzufrieden und Frage mich, ob mir ein BV zustehen würde bzw. Was ich dafür tun könnte? Ich gehe liebend gern arbeiten, finde es so aber weder für mich noch für meinen Arbeitgeber eine faire Dauerlösung. Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier liegt es ja nicht an der Arbeit, sondern Sie sind gesundheitsbedingt nicht in der Lage, zu arbeiten. Deshalb ist die AU, nicht ein BV, hier das richtige Mittel. Liebe Grüße NB


mellomania

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ein bv steht einem dann zu, wenn man prinzipiell arbeitsfähig ist, aber nicht darf, weil die arbeit leben und gesundheit von kind und mutter gefährdet. da du krank bist, ist die krankmeldung rechtens. die krankmeldung geht dem bv immer vor.


Mitglied inaktiv

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erst mal mein mitgefühl wegen der Migräne.... was ist denn so schlimm an einer au? für den ag ist das "besser" weil du bald aus der Lohnfortzahlung fällst, deswegen verstehe ich nicht, warum du nach einer fairen Dauerlösung suchst? oder hat das was mit dem elterngeld zu tun?


Felica

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Dein FA soll dir bescheinigen das die Kopfschmerzen schwangerschaftsbedingt sind, dann führt das Krankengeld zur Ausklammerung der betroffenen Monate. Damit gibt es beim Elterngeld auch keine Kürzungen. Bist du bei der Migräne sicher? Es kann auch sein das du durch die andere Belastung im Nackenbereich verspannt. Und dadurch der Kopfschmerz kommt. Ich würde mir mal Physiotherapeuten, noch besser Massagen verschreiben lassen. Bitte nicht nur 6 Sitzungen. Bis zu 18 darf der Arzt verschreiben, erst danach ist das ausserhalb des Regenfalls und muss begründet werden. Alles Gute.


3wildehühner

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Du bist krank und arbeitsunfähig. Eine AU steht immer vor einem Beschäftigungsverbot. Wenn der Arzt dir bestätigt, dass die Kopfschmerzen schwangerschaftsbedingt sind, hast du auch keine Nachteile beim Elterngeld.


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