Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steht mir als alleinerziehende ein Ganztagsplatz zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steht mir als alleinerziehende ein Ganztagsplatz zu?

Nicole140786

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Hallo Frau Bader, ich bin seit einem Jahr arbeitslos und seit 4 Wochen bekomme ich Hartz 4. Ich trenne mich gerade von meinem Lebenspartner der auch der Vater meines Kindes ist. Mein Sohn ist 2 Jahre. Ich habe jetzt endlich Arbeit gefunden. Es sind erstmal nur 57 stunden im Monat in Schicht ( zwischen 9 Uhr und 19 uhr) was sich aber nach ein paar Monaten ändern kann. Steht mir als alleinerziehende Mutter trotzdem ein Ganztagsplatz zu? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


Sternenschnuppe

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Das ist überall anders geregelt. Frag bei Eurer zuständigen Stelle nach. Bei uns muss der AG ein Formular ausfüllen in dem genau die Arbeitszeiten und von wann bis wann stehen. Bei uns würdest Du damit einen Platz bekommen. Arbeite zwischen 08.00 und 23.00 Uhr und es war kein Problem. Allerdings heißt hier Ganztags bis maximal 15 Uhr :-(


Nicole140786

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Ich habe hier beim Jugendamt schon nachgefragt. Einer sagt ja es geht. Ich solle nur nachweisen das ich mit meinem Kind alleine lebe und in Schichten arbeite. Und heute sagte mir meine Bearbeiterin das es nicht geht. Ich muss wenigstens 20 Stunden die Woche arbeiten sonst habe ich keinen Anspruch. Was mache ich Nun? Ich bin froh das ich endlich wieder Arbeit gefunden habe aber jetzt werden mir wieder Steine in den Weg gelegt und ich habe denn keine Betreuung für mein Kind.


mellomania

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immerhin gibt es noch einen vater zum kind. und der kann das kind ja wohl betreuuen oder sehe ich das falsch?


Nicole140786

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Der Vater arbeitet im Moment im 3 Schichtsystem. Und ab November in 4 Schicht. Das heisst alle 2 Tage hat er eine andere Schicht. Was die Betreuung schwierig macht


mellomania

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ich würde mir auf jeden Fall alles schriftlich geben lassen. sonst weiß nachher keiner mehr was davon...ruf bei dem nochmal an, der sagte es geht..


Mitglied inaktiv

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Du hast einen Rechtsanspruch auf 25 Std - völlig egal ob du arbeitest oder nicht. Ganztag hängt halt von dem ab wie die Lage vor Ort ist. Jedenfalls in den meisten Fällen. Dort wo Ganztagesplätze knapp sind wird halt genauer geschaut. Aber du brauchst doch so oder so eine Lösung für die zeit bis 19.00 Uhr. Also würde ich doch da mit dem AG sprechen ob er nicht evtl Zuschuss zur Kinderbetreuung gibt womit dann zB eine Tagesmutter oder ein Babysitter drin wäre.


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