Guten Tag allerseits,
ich habe gestern vom Sozialamt einen Brief bekommen, mein von mir seit 2015 getrennt lebender Ehemann hätte ab dem 01.07.2023 Sozialhilfe beantragt. Nun kommt das Sozialamt natürlich auf mich -als Noch-Ehefrau- zu, damit ich einen Teil von der Sozialhilfe trage. Ich bin alleinerziehende Mama und da ich bereits jetzt schon jeden Euro fünf Mal umdrehe, habe ich die Sorge, dass mir jetzt noch für meinen Ex Geld abgezogen wird. Wie berechne ich denn in so einem Fall den Selbsterhalt? Meine Einnahmen sind gewöhnlich. Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (ca. 1670€ netto) + Kinderunterhaltsvorschuss (252€) + Kindergeld (250€). Werden da Wohnkosten (warm 710€ / kalt 450€) und Fahrtweg zur Arbeit (ca. 250€ monatlich Spritkosten) und andere Kosten mitbeachtet? Wie errechnet sich da der Selbstbehalt? Ich danke für Ihre Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
von
DoReMiFaSoLaSiDo
am 31.08.2023, 08:53
Antwort auf:
Als Alleinerziehende Unterhalt (Sozialhilfe) anngetrennt lebenden Mann?
Hallo,
es ist mir leider nicht möglich, Einzelprüfungen hier in diesem Forum vorzunehmen. Der Selbstbehalt liegt bei 1510 €. Die Kinder gehen vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2023
Antwort auf:
Als Alleinerziehende Unterhalt (Sozialhilfe) anngetrennt lebenden Mann?
Wenn du finanziell so knapp dran bist, dass du jeden Euro rumdrehst, dann wirst du nicht (viel) zahlen müssen.
Dir verbleibt deutlich über dem Bürgergeldsatz ein Selbstbehalt.
Hast du einen Nachweis über das Getrenntleben? Vergiss nicht, bei deinen Auskünften über deine Finanzen deutlich den Trennungstermin zu belegen (bspw. durch eine Meldebescheinigung, eine schriftliche Erklärung, es können auch Zeugen schriftlich angehört werden).
von
Pamo
am 31.08.2023, 10:50
Antwort auf:
Als Alleinerziehende Unterhalt (Sozialhilfe) anngetrennt lebenden Mann?
Da wirst du nichts zu befürchten haben mit deinen Einkünften. Das wird zwar standardmäßig geprüft, aber sei dir sicher, da kommt nichts bei herum. Du bist in erster Linie Dir und deinem Kind zum Unterhalt verpflichtet, dafür und für andere Dinge (Wohnen zum Beispiel) gibt es Freibeträge.
Du müsstest schon deutlich mehr verdienen.
von
Kaiserschmarrn
am 31.08.2023, 21:04
Antwort auf:
Als Alleinerziehende Unterhalt (Sozialhilfe) anngetrennt lebenden Mann?
Meine Antwort hat nichts mit Deiner Frage zu tun, aber während der Ehezeit steht Deinem Mann anteilig Deine Rente zu. D.h. Du wirst Rentenpunkte an ihn verlieren. Ging mir auch so. Mein Ex hat während unserer Ehe nicht gearbeitet, ich Vollzeit.
Die Rentenpunkte wurden dann an ihn übertragen. Und ich bekomme sie auch nicht wieder.
Nur als gut gemeinten Hinweis.
von
Kolkrabe
am 02.09.2023, 06:24