MelissaKatrin
Guten Tag Frau Bader, ich bin in der 11. Woche schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot als Gärtnerin in Vollzeit. Meine Chefin hat gesagt, wenn ich möchte, hat sie mir eine Bürotätigkeit. Ich solle das freiwillig entscheiden. Da ich Risikoschwanger bin, dürfte ich auch zu Hause bleiben. Mir fällt jedoch die Decke auf den Kopf und ich würde gerne 4-5 Stunden am Tag bei ihr arbeiten. Habe ich finanzielle Einbußen beim Elterngeld oder schon jetzt, wenn ich vor der Geburt ein paar Monate auf Teilzeit umsteige? Soll ich besser Vollzeit arbeiten oder gar nicht? Danke für eine Antwort.
Hallo, Sie haben einen VZ-Vertrag und sind im BV - der AG darf Sie umsetzen (zum alten Lohn), an Ihrem VZ-Vertrag ändert sich aber nichts. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Sie müssen nicht auf Teilzeit wechseln. Sie können im BV - sofern es nur ein betriebliches BV ist - jede Alternativarbeit im Betrieb machen. Ihre Chefin MUSS sie sogar auf die andere Stelle umsetzen - und nur für den Teil, der nicht Bürotätigkeit wäre, das BV weiter aussprechen. Da gibt es keinen Bewertungsspielraum. In Ihrem Fall würde das heißen - 50 Prozent Büroarbeit und die übrigen 50 Prozent BV. Auf KEINEN Fall sollten sie einen Teilzeitvertrag annehmen - damit stellen Sie sich viel schlechter!
M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig
Du kannst dir auch ein halbes bv holen und bekommst dann normales gehalt
Felica
Ihr solltest das dringend klären. Fällt das Gemauschel auf was ihr da gerade macht, kann es richtig Ärger geben. man kann sich nicht aussuchen ob und wie BV, entweder es steht einem zu oder nicht. Fakt ist, Deine Arbeit als Gärtnerin kannst du scheinbar nicht machen, dein AG hat aber geeignete Ersatztätigkeit. Dann muss er dir diese sogar geben und du diese auch machen. Da hast du absolut keine Wahlmöglichkeit. Wenn dein AG für täglich 2 Std Arbeit hat, oder für 4 Std, dann arbeitest du diese Zeit im Büro, bekommst aber für die 8 Std dein Gehalt. nennt sich TZ-Beschäftigungsverbot. das ist kein TZ-Vertrag, sondern dein eigentlicher Vertrag ist Grundlage. Den teil den dein AG Arbeit für dich hat zahlt er, den Rest bekommt er über die KK wieder. Risikoschwangerschaft alleine rechtfertigt kein BV. Dann müssten 2/3 aller Frauen ein BV bekommen, Risikoschwanger ist heutzutage so gut wie jede Frau. Zudem müsste der Arzt es dann ausgestellt haben und auch genau festgelegt haben was du machen darfst und was nicht.
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