Leeleeth
Liebe Frau Bader Werden beim Kinderzuschlag die Spesen die ein Berufskraftfahrer für seinen Mehraufwand draussen ( essen, duschen, Toilette ) als Einkommen mit angerechnet? Lieber Gruß Lee
Hallo, Spesen sind sog. Aufwendungsersatz. Sie werden dann nicht beim Kinderzuschlag berücksichtigt,wenn nachgewiesen werden kann, dass sie für den bestimmten Zweck auch tatsächlich verwendet wurden. Ein entsprechendes Urteil finden Sie hier: https://openjur.de/u/452287.html Liebe Grüße NB
ALF0709
Da sind Spesen nicht als Ausnahme aufgelistet und werden somit als Einkommen angerechnet. Muss der Arbeitgeber dann auch halbjährlich bescheinigen wie hoch die waren.
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