Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sperre des Arbeitslosengeldes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sperre des Arbeitslosengeldes

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe ein Problem mit dem Arbeitsamt. Nach unserem Umzu in der Elternzeit kann ich leider meinen alten Job nicht mehr aufnehmen und habe gekündigt. Habe mich dann für 20 Std. arbeitslos gemeldet, ab KiGa Start Mitte August gingen nur noch 15 Std., da wir keinen Ganztagsplatz haben und unser KiGa keine Übermittagbetreuung bei 35 Std. anbietet. Nun meinte die Vermittlerin von der Arbeitsagentur, ich müsse nun eine Maßnahme beginnen, das würde bedeuten ab August 5 Tage/Woche von 8 - 12.30 Uhr für 10 Monate lernen. Fänd' ich generell auch gut, aber es passt ja überhaupt nicht zu meinen Betreuungszeiten, da ich niemanden habe, der den Kleinen abholen könnte. Der KiGa schließt um 12.30 Uhr, ich wäre frühestens um 13 Uhr dort. Und für diese kurze Zeit eine Tagesmutter zu finden ist ja auch Quatsch. Früher verlassen darf man die Maßnahme nicht. Meine Vermittlerin meinte, wenn ich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen würde, würde ich kein Arbeitslosengeld mehr erhalten. Das ist doch eine total blöde Situation und ich weiß auch nicht, ob ich das so akzeptieren muss. Können Sie mir weiterhelfen oder mir sagen, an wen man sich wenden kann? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ganz ehrlich - ich bin Experte für Familienrecht, nicht für Sozialrecht. Ich meine, die Maßnahme darf nur solange gehen, wie Sie sich als zur Verfügung stehend gemeldet haben. Am besten fragen Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, natürlich geht das- wie wolltest Du denn arbeiten gehen, wenn nicht einmal eine Teilnahme an der Maßnahme möglich ist? Allerdings hast Du Dich, wenn ich das richtig herauslese, für 20 Std. zur Verfügung gestellt, die Maßnahme überschreitet Deine Stundenzahl. Ich würde die Maßnahme trotzdem auf jeden Fall machen- sofoern es eine Weiterbildung ist, verlängert sich die Bezugsdauer des ALG für jeden 2. Tag der Maßnahme um einen Tag. Es ist doch immer möglich, dass eine andere Mutter das Kind mal mitnimmt, bis der Unterricht zu Ende ist- wir reden hier ja nicht von Stunden. Ich denke, dass ist immer eine Frage des WOLLENS. Such Dir doch selbst eine andere Maßnahme, die zeitlich besser paßt. Unter www.arbeitsagentur.de unter KURSNET findest Du alle Maßnahmen in der Region. Das wäre ein konkreter Vorschlag, den ich als Arbeitsvermittlerin akzeptieren würde, sofern die Maßnahme Sinn macht. LG


Mitglied inaktiv

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Entschuldige, aber ich habe Frau Bader um Ihre juristische Meinung gebeten, weil ich wissen möchte, was meine Rechte und Pflichten in diesem Fall sind.


Mitglied inaktiv

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Na, dann hast Du ja die Hinweise vorher gründlich gelesen, richtig? Dementsprechend fiel ja die Antwort auch aus... Viel Erfolg...


Mitglied inaktiv

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Sag mal, was ist denn Dein problem? Kann man hier nicht einfach eine juristische Frage stellen, ohne das gleich ein Drama daraus wird? Meinst Du nicht, Deine 'Hinweise' wären mir auch selbst in den Sinn gekommen? und wenn nicht, hätte ich diese Frage doch sicher in einer anderen Sparte gestellt und dann auch gerne darüber diskutiert... Also, lass gut sein, man muss nicht gleich aus allem eine Provokation machen.


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