Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialversicherung im Erziehungsurlaub bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sozialversicherung im Erziehungsurlaub bei Insolvenz des Arbeitgebers?

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Hallo, Frau Bader, folgende Frage: Mein Arbeitgeber musste vor einigen Wochen Insolvenz anmelden. Jetzt erhielt ich eine Meldung zur Sozialversicherung, der man entnehmen konnte, daß ich bereits zum 31.05.01 abgemeldet bin. Laufen denn die Sozialversicherungen weiter oder fällt das alles flach, weil der Arbeitgeber pleite ist. Von den Krankenversicherungsbeiträgen ist man im Erziehungsurlaub (ich habe 3 Jahre beim Arbeitgeber angemeldet, Entbindungstermin war der 27.04.2000) ja befreit. Wie geht es denn da jetzt weiter. Meine Krankenversicherung, die BKK Direkt in Wolfsburg, scheint auch keinen rechten Schimmer zu haben. Über Tipps oder Hilfe wäre ich dankbar Astrid


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Astrid, solange das Arbeitsverhältnis besteht, muss der AG bzw. der Insolvenzverwalter Sozialabgaben zahlen. Das Arbeitsverhältnis wird durch die Eröffnung des nicht beendet. Das Arbeitsverhältnis besteht vielmehr zu unveränderten Bedingungen fort. Im Zweifel gibt es Insolvenzgeld vom Arbeitsamt für die letzten 3 Mo. Wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter. Gruß, NB


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