Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage bezieht sich darauf, ob ein von der Arge gezahltes ergänzendes ALG II (Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten) beim Jugendamt als Einkommen mit berechnet werden darf- so dass die Kosten für den Kitaplatz von den Eltern anteilig getragen werden müssen. Dies obwohl durch die ARGE ja zweifelsfrei bestätigt wurde, dass das Einkommen nicht ausrechend ist, um die laufenden Kosten zu tragen und somit eben diese Sozialleistung gezahlt wird. Das würde im Endeffekt bedeuten, dass Sozialgeld, welches für die Miete zur Verfügung stehen soll- nicht für diese gebraucht werden kann- da die Kita davon bezahlt werden muss. Darf ein Mehrbedarf als Einkommen angerechnet werden? Z. B. für Alleinerziehende oder kostenaufwändige Ernährung? Wenn die Rechtsbehelfbelehrung keinen Widerspruch einräumt- nur eine Klage- gibt es Möglichkeiten außer der Klage dagegen vorzugehen? Ich hoffe Sie können mir diese Fragen beantworten und danke Ihnen für ihre Mühe im Voraus. Mit Freundlichen Grüßen
Hallo, Sozialrecht ist nicht mein Interessenschwerpunkt - ich weiß es leider nicht Liebe Grüsse, NB
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